Bundesregierung (Deutschland)






Bundesadler der deutschen Bundesorgane




Logo der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland


Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland (Abkürzung BReg)[1], auch Bundeskabinett genannt, ist ein Verfassungsorgan und übt die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus. Sie besteht gemäß Art. 62 GG des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Durch die Situation, dass die Bundesregierung Gesetzesentwürfe in den Deutschen Bundestag einbringen und zu Gesetzesentwürfen des Bundesrates Stellung nehmen kann sowie Mitglieder der Bundesregierung zugleich auch Mitglieder des Bundestages sein können, hat die Regierung Einfluss auf die Legislative.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Regelungen


  • 2 Zusammensetzung


  • 3 Vertretungsreihenfolge in der Bundesregierung


  • 4 Anteil der Volljuristen


  • 5 Dauer der Regierungsbildung in Deutschland seit 1980


  • 6 Dauer der Regierungsbildung in Deutschland seit 1949


  • 7 Tag der offenen Tür


  • 8 Weitere Einrichtungen


  • 9 Siehe auch


  • 10 Literatur


  • 11 Weblinks


  • 12 Anmerkungen


  • 13 Einzelnachweise





Regelungen |


Verfassungsrechtlich ist die Rolle der Bundesregierung in Teil VI in den Art. 62 bis 69 Grundgesetz (GG) geregelt, wodurch sie zu den Verfassungsorganen zählt. Art. 76 GG erlaubt es der Bundesregierung, Gesetzesvorlagen in den Bundestag einzubringen. Art. 64 Abs. 2 GG schreibt vor, dass die Mitglieder der Bundesregierung bei der Amtsübernahme den Amtseid (gemäß Art. 56 GG) leisten. Ihre Arbeitsweise wird in der Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg) und in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) geregelt – so ist dort auch festgelegt, dass die Bundesregierung nur beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder zusammengekommen sind.


Die administrativen Geschäfte der Bundesregierung leitet der Bundeskanzler, der diese an den Chef des Bundeskanzleramtes delegiert.


Der Bundeskanzler hat innerhalb der Bundesregierung die Richtlinienkompetenz (Kanzlerprinzip), das heißt, er bestimmt die Grundzüge der Politik und ist dafür auch verantwortlich. Die Bundesminister leiten ihre jeweiligen Aufgabenbereiche im Rahmen der Richtlinien des Kanzlers eigenständig (Ressortprinzip). Den Umfang ihrer Aufgabenbereiche bestimmt der Bundeskanzler. Sind zwei Bundesminister sich in einem Punkt uneinig, so entscheidet die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss (Kollegialprinzip).


Laut Bundesministergesetz hat ein ausgeschiedenes Mitglied der Bundesregierung Anspruch auf ein Ruhegehalt, „wenn es der Bundesregierung mindestens vier Jahre angehört hat; eine Zeit im Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs bei einem Mitglied der Bundesregierung wird berücksichtigt“, ebenso wie eine „vorausgegangene Mitgliedschaft in einer Landesregierung, die zu keinem Anspruch auf Versorgung nach Landesrecht geführt haben“.


Beamtete und Parlamentarische Staatssekretäre sowie Staatsminister sind formalrechtlich keine Mitglieder der Bundesregierung, aber unterstützen diese bei ihren Aufgaben. Gleiches gilt für die Bundesbeauftragten.


Das Bundeskabinett tagt in der Regel jeden Mittwoch um 9:30 Uhr im Bundeskanzleramt. Das amtliche Bekanntmachungsmedium ist das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl).



Zusammensetzung |






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Bundesregierung im Deutschen Bundestag im Jahr 2014












































































































Zusammensetzung der Bundesregierung seit 14. März 2018
Ressort/Amt Sitz Amtsinhaber Partei
Bundeskanzler/in Berlin Angela Merkel CDU

Finanzen (BMF)

Stellvertreter der Bundeskanzlerin


Berlin Olaf Scholz SPD

Auswärtiges Amt (AA)
Berlin Heiko Maas SPD

Wirtschaft und Energie (BMWi)
Berlin Peter Altmaier CDU

Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Berlin Horst Seehofer CSU

Justiz und Verbraucherschutz (BMJV)
Berlin Katarina Barley SPD

Arbeit und Soziales (BMAS)
Berlin Hubertus Heil SPD

Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Berlin

Franziska Giffey
SPD

Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Berlin Andreas Scheuer CSU

Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Bonn

Julia Klöckner
CDU

Verteidigung (BMVg)
Bonn Ursula von der Leyen CDU

Gesundheit (BMG)
Bonn Jens Spahn CDU

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Bonn Svenja Schulze SPD

Bildung und Forschung (BMBF)
Bonn Anja Karliczek CDU

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Bonn Gerd Müller CSU

Bundesminister für besondere Aufgaben

Chef des Bundeskanzleramtes


Berlin

Helge Braun
CDU


Vertretungsreihenfolge in der Bundesregierung |


§ 22 der Geschäftsordnung der Bundesregierung regelt die Vertretungsreihenfolge bei Sitzungen der Bundesregierung.


Bei Abwesenheit des Bundeskanzlers übernimmt der Stellvertreter des Bundeskanzlers den Vorsitz in der Bundesregierung. Ist auch dieser verhindert, so übernimmt derjenige Bundesminister den Vorsitz, der am längsten ununterbrochen der Bundesregierung angehört. Gibt es mehrere Bundesminister, die zur gleichen Zeit Bundesminister geworden sind, so übernimmt der an Lebensjahren älteste den Vorsitz. Diese Regelungen gelten nicht, wenn der Bundeskanzler eine gesonderte Reihenfolge bestimmt. Davon ist zurzeit nichts bekannt.


Daraus ergibt sich derzeit folgende Vertretungsreihenfolge:





























































































































Vertretungsreihenfolge in der Bundesregierung
Nr.
Name (Partei)
Beginn der Amtszeit
Geburtsdatum
Ministerium


Angela Merkel (CDU)
22. November 2005
17. Juli 1954

Bundeskanzlerin
1

Olaf Scholz (SPD)
14. März 2018
14. Juni 1958

Stellvertreter der Bundeskanzlerin,
Finanzen
2

Ursula von der Leyen (CDU)

als Mitglied der Bundesregierung
22. November 2005
im gegenwärtigen Ressort
17. Dezember 2013[Anm. 1]
8. Oktober 1958

Verteidigung
3

Peter Altmaier (CDU)

als Mitglied der Bundesregierung
22. Mai 2012
im gegenwärtigen Ressort
14. März 2018[Anm. 2]
18. Juni 1958

Wirtschaft und Energie
4

Gerd Müller (CSU)
17. Dezember 2013
25. August 1955

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
5

Heiko Maas (SPD)

als Mitglied der Bundesregierung
17. Dezember 2013
im gegenwärtigen Ressort
14. März 2018[Anm. 3]
19. September 1966

Auswärtiges Amt
6

Katarina Barley (SPD)

als Mitglied der Bundesregierung
2. Juni 2017
im gegenwärtigen Ressort
14. März 2018[Anm. 4]
19. November 1968

Justiz und Verbraucherschutz
7

Horst Seehofer (CSU)
14. März 2018
4. Juli 1949

Innern, für Bau und Heimat
8

Svenja Schulze (SPD)
14. März 2018
29. September 1968

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
9

Anja Karliczek (CDU)
14. März 2018
19. April 1971

Bildung und Forschung
10

Helge Braun (CDU)
14. März 2018
18. Oktober 1972

besondere Aufgaben
11

Hubertus Heil (SPD)
14. März 2018
3. November 1972

Arbeit und Soziales
12

Julia Klöckner (CDU)
14. März 2018
16. Dezember 1972

Ernährung und Landwirtschaft
13

Andreas Scheuer (CSU)
14. März 2018
26. September 1974

Verkehr und digitale Infrastruktur
14

Franziska Giffey (SPD)
14. März 2018
3. Mai 1978

Familie, Senioren, Frauen und Jugend
15

Jens Spahn (CDU)
14. März 2018
16. Mai 1980

Gesundheit


Anteil der Volljuristen |


Die bevorzugte Anstellung von Volljuristen im höheren Dienst der öffentlichen Verwaltung (das sogenannte Juristenprivileg) findet sich auch in der Bundesregierung wieder. Bezogen auf den Beginn der Bundesregierung und inklusive des Bundeskanzlers betrug der Anteil der Juristen abgesehen von 1998 bis 2002 (Kabinett Schröder I) immer mindestens 25 Prozent.[2][3]



Dauer der Regierungsbildung in Deutschland seit 1980 |


Im Durchschnitt wurde der Kanzler seit 1980 nach 40 Tagen gewählt.


Diese Zeitleiste stellt die Dauer zwischen der Bundestagswahl und der Vereidigung des Kabinetts in Tagen dar. Wird die Vereidigung des Bundeskabinetts nicht explizit aufgeführt, fand sie am selben Tag wie die Wahl der Kanzlerin/des Kanzlers statt; dies war bei den Wahlen seit 1998 der Fall.








Dauer der Regierungsbildung in Deutschland seit 1949 |


Im Durchschnitt wurde der Kanzler zwischen 1949 und 1976 nach 43 Tagen gewählt. Bei der Bundestagswahl 1976 war unabhängig von der Dauer von Koalitionsverhandlungen aufgrund der bis zu diesem Jahr gültigen Regelung im Grundgesetz über die Dauer der Wahlperiode eine Regierungsbildung erst über zwei Monate nach der Wahl möglich, seitdem ist sie immer spätestens 30 Tage nach der Wahl möglich.


Diese Zeitleiste stellt die Dauer zwischen der Bundestagswahl und der Vereidigung des Kabinetts in Tagen dar.








Tag der offenen Tür |




Luftblick auf das Regierungsviertel, 2016


Seit 1999 findet jeden Sommer ein Tag der offenen Tür der Bundesregierung statt. An diesem Tag können das Bundeskanzleramt, Bundespresseamt und 14 Ministerien besichtigt werden. Ein Blick in Büros von Referenten und Ministern soll einen Eindruck vom Arbeitsalltag der Politiker vermitteln.[4]



Weitere Einrichtungen |


Seit 2007 ist Schloss Meseberg das Gästehaus der Bundesregierung[5]
. Hier finden traditionellerweise die Kabinettsklausuren statt, ferner bietet es oft den Rahmen für informelle Gespräche. Zuvor wurde ab 1990 das weiterhin in Bundesbesitz befindliche Gästehaus auf dem Petersberg in Königswinter bei Bonn in ähnlichem Rahmen durch die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland genutzt, nach dem Regierungsumzug von 1999 in reduziertem Umfang.



Siehe auch |



  • Bundespolitik

  • Die Vertretungen der Kirchen bei der Bundesregierung: Evangelisches Büro und Katholisches Büro.

  • Europapolitische Koordinierung

  • Liste der deutschen Bundesminister

  • Liste der deutschen Bundesregierungen

  • Politisches System der Bundesrepublik Deutschland

  • Reichsregierung



Literatur |



  • Volker Busse, Hans Hofmann: Bundeskanzleramt und Bundesregierung. Aufgaben – Organisation – Arbeitsweise. Fünfte, neu bearbeitete und aktualisierte Auflage. Müller, Heidelberg 2010, ISBN 978-3-8114-7734-6.

  • Heinz Hoffmann (Bearbeiter): Die Bundesministerien 1949–1999. Bezeichnungen, amtliche Abkürzungen, Zuständigkeiten, Aufbauorganisation, Leitungspersonen (= Materialien aus dem Bundesarchiv. Heft 8). Wirtschaftsverlag NW GmbH, Bremerhaven 2003, ISBN 3-86509-075-3 (einschließlich CD-ROM mit dem Buchinhalt). 



Weblinks |



 Wiktionary: Bundesregierung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


 Commons: Bundesregierung (Deutschland) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


  • Website der deutschen Bundesregierung


  • Bundesregierung auf YouTube

  • Online-Version der Edition „Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung“


  • Michael F. Feldkamp: Namentliche Aufstellung der Minister und Staatssekretäre der verschiedenen Ressorts (12. bis 18. Legislaturperiode). In: Archiv des Deutschen Bundestages (Hrsg.): Datenhandbuches zur Geschichte des Deutschen Bundestages. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2017, ISBN 978-3-8329-6237-1, 6.3 Bundesministerien – Minister und Staatssekretäre (bundestag.de [PDF] Stand: 2. Juni 2017). 



Anmerkungen |




  1. Vom 22. November 2005 bis 30. November 2009 war von der Leyen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Vom 30. November 2009 bis 17. Dezember 2013 war sie Bundesministerin für Arbeit und Soziales.


  2. Vom 22. Mai 2012 bis 17. Dezember 2013 war Altmaier Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Vom 17. Dezember 2013 bis 14. März 2018 war er Bundesminister für besondere Aufgaben; während der Zeit vom 24. Oktober 2017 bis 14. März 2018 nahm er zusätzlich die Aufgaben des Bundesministers der Finanzen wahr.


  3. Vom 17. Dezember 2013 bis 14. März 2018 war Maas Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz.


  4. Vom 2. Juni 2017 bis 14. März 2018 war Barley Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; während der Zeit vom 28. September 2017 bis 14. März 2018 nahm sie zusätzlich die Aufgaben der Bundesministerin für Arbeit und Soziales wahr.



Einzelnachweise |




  1. Abkürzungsverzeichnis. Abkürzungen für die Verfassungsorgane, die obersten Bundesbehörden und die obersten Gerichtshöfe des Bundes. In: bund.de. Bundesverwaltungsamt (BVA), abgerufen am 23. Mai 2017 (PDF; 49 kB). 


  2. Peter Schindler: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages: 1949 bis 1999. Band 1. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1999, ISBN 3-7890-5928-5, Kapitel 1. bis 13. Legislaturperiode, S. 1154 (bundestag.de). 


  3. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (Hrsg.): Michael F. Feldkamp: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1990 bis 2010 Baden-Baden 2011, ISBN 978-3-8329-6237-1 (online) Kap. 6.9, S. 553 (12. bis 17. Legislaturperiode).


  4. Tag der offenen Tür. Bundesregierung, abgerufen am 3. August 2012. 


  5. Meseberg. Bundesregierung, abgerufen am 24. April 2017. 


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