Liechtenstein











































































































Fürstentum Liechtenstein











Flagge Liechtensteins


Wappen Liechtensteins


Flagge

Wappen


Amtssprache

Deutsch

Regierungssitz

Vaduz

Staatsform

konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage[1]

Staatsoberhaupt

Fürst Hans-Adam II. (vertreten durch Erbprinz Alois von Liechtenstein)

Regierungschef

Adrian Hasler

Fläche
160,477[2] (Vermessung 2006) km²

Einwohnerzahl
38'111 (31. Dezember 2017)
davon 33,9 % Ausländer
[3]

Bevölkerungsdichte
237 Einwohner pro km²

Bevölkerungs­entwicklung

+0,8 % (2017)[3] pro Jahr

Bruttosozialprodukt
5'032 Mio. CHF (2015)[4]

Bruttosozialprodukt pro Einwohner
134'000 CHF (2015)[4]

Bruttoinlandsprodukt
6'053 Mio. CHF (2015)[4]

Index der menschlichen Entwicklung

0,912 (15.) (2016)[5]

Währung

Schweizer Franken (CHF)

Gründung
23. Januar 1719

Unabhängigkeit
12. Juli 1806 (Aufnahme in den Rheinbund)

Nationalhymne

Oben am jungen Rhein


Nationalfeiertag
15. August

Zeitzone

UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März bis Oktober)

Kfz-Kennzeichen

FL

ISO 3166

LI, LIE, 438

Internet-TLD

.li

Telefonvorwahl
+423


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Administrative Gliederung: zwei Wahlkreise, elf Gemeinden
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Liechtenstein [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈlɪçtn̩ˌʃtaɪ̯n] (amtlich Fürstentum Liechtenstein) ist ein Binnenstaat im Alpenraum Mitteleuropas und der sechstkleinste Staat der Erde. Laut der Verfassung ist es ein Fürstentum, das als konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage organisiert ist. Das Haus Liechtenstein stellt den Landesfürsten; die Souveränität ist gleichermassen zwischen Fürst und Volk geteilt.


Der Alpenrhein bildet im Westen die Grenze zwischen den Alpenländern Liechtenstein und Schweiz; im Osten grenzt das Fürstentum an Österreich. Der Staat ist in zwei Wahlkreise und elf Gemeinden gegliedert. Hauptort und Fürstensitz ist Vaduz. Der flächengrösste Ort ist Triesenberg, der bevölkerungsreichste Ort Schaan. Die zusammengewachsenen Orte Schaan, Vaduz und Triesen bilden zusammen eine Agglomeration mit etwa 16'500 Einwohnern.[3] Der stark kultivierte Norden (Unterland) und der weniger bewirtschaftete Süden (Oberland) charakterisieren die Landschaft des Fürstentums.


Liechtenstein ist mit 38'111 Einwohnern[3] der kleinste Staat im deutschen Sprachraum. Amtssprache ist Deutsch; die im Alltag gesprochenen liechtensteinischen Mundarten gehören dem Alemannischen an. Der Ausländeranteil beträgt rund 34 Prozent.[3]


Das Fürstentum gehörte einst dem Heiligen Römischen Reich an, im Jahr 1806 erlangte es seine Souveränität. Anschliessend war es noch Mitglied des Rheinbunds sowie des Deutschen Bundes und lehnte sich, auch wegen der Verbindungen der Landesfürsten, bis 1918 an Österreich an. Liechtenstein ist Mitglied der Vereinten Nationen (UNO) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), gehört jedoch, wie die Schweiz, nicht der Europäischen Union (EU) an.


Liechtenstein ist ein erfolgreicher Wirtschaftsstandort und hat eine der höchsten Industriequoten der Welt mit rund 41 Prozent der Bruttowertschöpfung aus der Industrie und dem warenproduzierenden Gewerbe. Seit dem Jahr 1923 ist Liechtenstein über einen Zollvertrag mit dem Nachbarland Schweiz verwaltungsmässig und wirtschaftlich eng verbunden. Zudem wurde in jener Zeit der Schweizer Franken als liechtensteinisches Zahlungsmittel eingeführt. Wirtschaftlich wirkten sich diese Schritte sehr positiv aus, wobei der eigentliche Aufschwung Liechtensteins erst nach dem Zweiten Weltkrieg einsetzte.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Geografie


    • 1.1 Naturräumliche Gliederung


    • 1.2 Gebirge


    • 1.3 Gewässer


    • 1.4 Klima




  • 2 Wohnbevölkerung


    • 2.1 Sprache


    • 2.2 Religion und Kirche




  • 3 Geschichte


    • 3.1 Vorgeschichte


    • 3.2 Hexenprozesse


    • 3.3 Entstehung des Fürstentums und Unabhängigkeit


    • 3.4 Liechtenstein im Deutschen Bund


    • 3.5 Erster Weltkrieg und Nachkriegszeit


    • 3.6 Zollvertrag mit der Schweiz


    • 3.7 Von 1938 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs


    • 3.8 Neuere Entwicklungen




  • 4 Politik


    • 4.1 Politisches System


      • 4.1.1 Legislative


      • 4.1.2 Exekutive


      • 4.1.3 Judikative


      • 4.1.4 Direkte Demokratie




    • 4.2 Aussenpolitik und diplomatische Beziehungen


    • 4.3 Steuerpolitik


    • 4.4 Landesverteidigung


    • 4.5 E-Government


    • 4.6 Internationale Auszeichnungen




  • 5 Verwaltungsgliederung


  • 6 Infrastruktur


    • 6.1 Strassenverkehr


      • 6.1.1 Allgemeine Fakten zum Strassenwesen


      • 6.1.2 Busverkehr




    • 6.2 Schienenverkehr


    • 6.3 Seilbahnen


    • 6.4 Flugverkehr


    • 6.5 Kommunikation




  • 7 Wirtschaft


    • 7.1 Land- und Forstwirtschaft


    • 7.2 Industrie und Gewerbe


    • 7.3 Dienstleistungen


    • 7.4 Staatshaushalt




  • 8 Kunst und Kultur


    • 8.1 Theater, Musik, Literatur


    • 8.2 Museen


    • 8.3 Feiertage




  • 9 Bildung


  • 10 Sport


    • 10.1 Fussball


    • 10.2 Handball


    • 10.3 Wintersport




  • 11 Medien


  • 12 Siehe auch


  • 13 Literatur


  • 14 Weblinks


  • 15 Einzelnachweise




Geografie


Liechtenstein ist ein am rechten Rheinufer in den Alpen gelegener Kleinststaat, umgeben von den Schweizer Kantonen (auf der gegenüberliegenden Rheinseite) St. Gallen im Westen und Graubünden im Süden sowie dem österreichischen Bundesland Vorarlberg im Osten und Norden. Seine Staatsgrenze zur Schweiz im Westen entspricht dem Rheinverlauf, während die südliche und östliche Staatsgrenze vom Alpen-Hochgebirge, dem Rätikon, geprägt ist. Die Grenze zu Österreich verläuft grösstenteils auf dem Gebirgsgrat. Neben Usbekistan ist Liechtenstein der einzige Binnenstaat, der wiederum ausschliesslich von Binnenstaaten umgeben ist.


Das Land bedeckt eine Fläche von 160,477[2] Quadratkilometern und ist damit der viertkleinste Staat Europas und sechstkleinste der Erde.[6] Es misst an seiner längsten Stelle 24,77 Kilometer und an seiner breitesten 12,35 Kilometer.[2]


Liechtenstein grenzt auf 41,2 Kilometern an die Schweiz, wovon 27,2 Kilometer auf den Kanton St. Gallen und 14 Kilometer auf den Kanton Graubünden entfallen.[2] Die Länge der Staatsgrenze mit der Republik Österreich (Bundesland Vorarlberg)[7] beträgt 36,7 Kilometer.[2] Grösster Ort nach Einwohnern ist Schaan.


Auf der Alp Bargälla, östlich von Gaflei, liegt circa 120 m südwestlich der saminatalseitigen Alphütte auf 1721 m ü. M. der geografische Mittelpunkt von Liechtenstein.[8]



Naturräumliche Gliederung




Blick nach Balzers und Triesenberg


Liechtenstein gliedert sich in zwei Landschaften, als Hauptsiedlungsraum das Rheintal im Westen und das Saminatal mit Nebentälern im Osten. Letzteres wechselt im weiteren Verlauf die Grenze und mündet bei Frastanz in den unteren Walgau Vorarlbergs. Dieser Landesteil ist durch einen 1000 bis über 2000 Meter hohen Bergkamm vom Rheintal getrennt, kaum besiedelt und macht etwa ein Drittel der Landesfläche aus.


Weiter gliedert man das Land in zwei Regionen, das Unterland und das Oberland. Das Unterland umfasst die Gemeinden nördlich von Schaan und Planken (etwa an der Linie der Drei Schwestern), während das Oberland den südlichen Teil des Fürstentums beinhaltet. Naturräumlich unterscheiden sich diese beiden Regionen darin, dass das Oberland stärker vom alpinen Gebirge geprägt ist, während sich das Unterland vorwiegend – ausgenommen der Eschnerberg – auf die Rheintalebene erstreckt.


Von der Landesfläche sind 11 Prozent Siedlungsraum, 33 Prozent landwirtschaftliche Nutzfläche, 41 Prozent Waldgebiet und 15 Prozent unproduktive Fläche.[2]


Gebirge




Der vordere Grauspitz (l.)


Rund die Hälfte des liechtensteinischen Staatsgebietes ist Gebirge.[9] Liechtenstein liegt dabei vollständig im Rätikon und ist so – je nach Einteilung der Alpen – den Ostalpen (Zweiteilung der Alpen) oder den Zentralalpen (Dreiteilung der Alpen) zuzuordnen.


Der höchste Punkt Liechtensteins ist der Vordere Grauspitz mit einer Höhe von 2599 m ü. M., während den tiefsten Punkt das Ruggeller Riet mit einer Höhe von 430 m ü. M. darstellt.


Insgesamt gibt es in Liechtenstein 32 Berge mit einer Höhe von mindestens 2000 Metern.
Das Falknishorn ist mit 2452 m ü. M. der fünfthöchste Berg in Liechtenstein und stellt den südlichsten Punkt des Landes dar. Das Dreiländereck Liechtenstein–Graubünden–Vorarlberg ist der Naafkopf (2570 m ü. M.).[2]


Neben den Gipfeln der Alpenkette, die zu den Kalkalpen gehören,[10] ragen mit den Grenzbergen Fläscherberg (1135 m ü. M.) im Süden und dem Eschnerberg (698 m ü. M.) im Norden zwei Inselberge aus dem Rheintal, die zur helvetischen Decke bzw. Flyschzone der Alpen gehören.[11] Der Eschnerberg stellt ein wichtiges Siedlungsgebiet im Liechtensteiner Unterland dar.



Gewässer




Der Rhein als Grenzfluss zur Schweiz


Der Rhein ist das wichtigste und grösste Gewässer in Liechtenstein. Auf einer Länge von etwa 27 Kilometern stellt er die natürliche Grenze zur Schweiz dar und besitzt grosse Wichtigkeit für die Wasserversorgung Liechtensteins. Daneben ist der Rhein ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Bevölkerung.
Die Samina ist mit 10 Kilometern der zweitlängste Fluss des Fürstentums. Der Wildwasserfluss entspringt in Triesenberg und mündet in Österreich (bei Feldkirch) in die Ill.


Der einzige natürlich entstandene See in Liechtenstein ist das Gampriner Seele, das erst 1927 durch eine Überschwemmung des Rheins mit gewaltiger Erosion gebildet wurde. Daneben gibt es weitere, künstlich angelegte Seen, die vorwiegend zur Stromgewinnung dienen. Einer davon ist der Stausee Steg, der grösste See Liechtensteins.[12]


Klima




Die Lage im Rheintal beeinflusst das Klima Liechtensteins wesentlich.


Das Klima des Landes ist trotz der Gebirgslage relativ mild. Es wird stark durch die Einwirkung des Föhns (warmer, trockener Fallwind) geprägt, wodurch die Vegetationszeit im Frühling und im Herbst verlängert wird und auch im Winter Temperaturen um 15 °C durch starken Föhn keine Seltenheit sind.[13] Gegen atlantische und polare Kaltluft schützen die vorgelagerten Schweizer und Vorarlberger Bergketten, womit eine typische inneralpine Schutzlage entsteht. So verfügt das Fürstentum über Obstkultur mit Streuwiesen und eine lange Weinbautradition.[14][15]
Die geringe räumliche Ausdehnung Liechtensteins spielt bei den Klimaunterschieden kaum eine Rolle, von grosser Bedeutung ist dagegen die vertikale Gliederung in unterschiedliche Höhenlagen, sodass wesentliche Klimaunterschiede entstehen.


Im Winter sinkt die Temperatur selten unter minus 15 Grad, während im Sommer die mittleren Temperaturen zwischen 20 und 28 Grad schwanken. Die Messungen der jährlichen Niederschlagsmengen ergeben im Schnitt rund 900 bis 1'200 Millimeter, im direkten Alpengebiet dagegen liegen die Niederschläge oft bei bis zu 1'900 Millimetern. Die mittlere Sonnenscheindauer liegt bei etwa 1'600 Stunden im Jahr.[16]



Wohnbevölkerung


Liechtenstein zählte am 30. Juni 2017 insgesamt 38'111 Einwohner.[3] Im Jahr 2017 waren etwa zwei Drittel der Einwohner gebürtige Liechtensteiner (66,2 %). Fast 60 % der ausländischen Wohnbevölkerung kam aus dem übrigen deutschen Sprachraum (28,2 % aus der Schweiz, 17,2 % aus Österreich und 12,5 % aus Deutschland), gefolgt von 9,2 % aus Italien und 5,6 % aus Portugal. 4,8 % der Ausländer in Liechtenstein stammten aus der Türkei, und 22,6 % kamen aus anderen Staaten. Insgesamt umfasst Liechtensteins ständige Wohnbevölkerung Menschen aus rund 90 Nationalitäten.[17] Im Jahr 2017 lag das Bevölkerungswachstum bei 0,5 % (Zuwachs von 191 Personen).[3] Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte liegt bei rund 236 Menschen pro Quadratkilometer.


Im Liechtensteinischen Landesspital wurde das letzte Kind im Frühling 2014[18] geboren. Seit April 2014 müssen werdende Mütter aus Liechtenstein für Spitalsgeburten ins Ausland, weil die einzige Geburtsabteilung des Landes geschlossen wurde.[19]







































Jahr
Einwohnerzahl
1950
13'758
1960
16'495
1970
21'265
1980
25'866
1990
28'747
2000
33'286
2010
36'003
2018
38'155

Quelle: UN[20]


Sprache



In Liechtenstein ist gemäss der Verfassung Artikel 6 Deutsch die Amtssprache.[21] Liechtenstein ist der einzige Staat mit Deutsch als alleiniger anerkannter Amts- und Landessprache; in den übrigen Staaten des deutschen Sprachraums sind auch andere Sprachen als Amts- oder Minderheitensprachen anerkannt.


Schrift- und Mediensprache ist üblicherweise Schweizer Hochdeutsch. In Liechtenstein schreibt man, gleich der Schweiz, anstelle des ß ein Doppel-s.


Die Liechtensteiner Bevölkerung spricht verschiedene liechtensteinische Mundarten, die in ihrer grossen Mehrheit einer mittelalemannisch-hochalemannischen Übergangsmundart angehören, so wie sie grenzüberschreitend im Rheintal auch im benachbarten Kanton St. Gallen (Schweiz) und im benachbarten Vorarlberg (Österreich) gesprochen wird. Die Ortsdialekte unterscheiden sich dabei von Gemeinde zu Gemeinde teilweise wesentlich voneinander.[22]


Allerdings hebt sich die höchstalemannisch-walserdeutsche Mundart von Triesenberg bis heute deutlich von den hochalemannischen Dialekten der altansässigen Bevölkerung ab. Deren Träger sind um das Jahr 1300 n. Chr. im Zuge der Walserwanderung aus dem Schweizer Kanton Wallis ins Land gekommen. Diese Bevölkerung hatte im Laufe des Mittelalters hier – wie im ganzen unterrätischen Raum – die alte rätoromanische Landessprache zugunsten des Alemannischen aufgegeben.


Religion und Kirche




Die Kathedrale St. Florin


Die römisch-katholische Kirche ist gemäss Art. 37 II der Landesverfassung Landeskirche und geniesst als solche den vollen Schutz des Staates.[21] Die Trennung von Kirche und Staat wird in heutiger Zeit allerdings angestrebt. Seit dem 20. Dezember 2012 kann jeder Liechtensteiner Bürger ab 14 Jahren auch ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten sein religiöses Bekenntnis frei wählen.[23]


Nach dem Ergebnis der Volkszählung aus dem Jahr 2015[24] waren 73,4 % der Liechtensteiner römisch-katholisch, 8,2 % protestantisch, rund 5,9 % gehörten einer islamischen Religionsgemeinschaft an. 2,3 % waren Mitglied einer anderen christlichen Konfession oder nichtchristlichen Religion, als konfessionslos bezeichneten sich 7 %, weitere 3,3 % der Bevölkerung machten keine Angabe zu ihrer Religionszugehörigkeit.


Bei einer von der liechtensteinischen Regierung in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage zur Religionsangehörigkeit aus dem Jahr 2008 gaben noch 78 % der in- und ausländischen Bewohner ihre Religion mit römisch-katholisch an, 11 % waren evangelisch, rund 3 % gehörten einer islamischen Religionsgemeinschaft an, und 6 % machten keine Angaben. Der Bevölkerungsanteil ohne Konfession belief sich demnach in Liechtenstein auf 2,8 %.[25]


Bis 1997 gehörte Liechtenstein zum Bistum Chur. Am 2. Dezember 1997 wurde schliesslich das Erzbistum Vaduz von Papst Johannes Paul II. errichtet und vom Bistum Chur losgelöst. Seit der Errichtung des Erzbistums Vaduz ist Wolfgang Haas Erzbischof, und die Pfarrkirche St. Florin in Vaduz wurde zur Kathedralkirche erhoben.


Es gibt zwei protestantische Kirchen im Fürstentum, die als Verein organisiert sind: die Evangelische Kirche im Fürstentum Liechtenstein und die Evangelisch-lutherische Kirche im Fürstentum Liechtenstein sowie eine christlich-orthodoxe.


Geschichte



Vorgeschichte




Der Burghügel der Burg Gutenberg ist seit Jahrtausenden besiedelt


Archäologische Funde haben gezeigt, dass das heutige Gebiet Liechtensteins seit der Jungsteinzeit (5. Jahrtausend v. Chr.) besiedelt ist. Während im Tal der frei fliessende Rhein eine Siedlung erschwert hatte, bildeten sich an Talerhebungen erste Siedlungsstätten, so nachweislich am Burghügel Gutenberg in Balzers oder am Eschnerberg. Im Jahr 15 v. Chr. eroberten die Römer unter Augustus das Gebiet der Räter und errichteten die römische Provinz Raetia. Im 1. Jahrhundert n. Chr. wurde die Heeresstrasse Mailand-Bregenz errichtet, die über die Luzisteig entlang des rechten Rheinufers verlief, und so sind auch im Gebiet des heutigen Liechtensteins Gutshöfe und Kastelle (z. B. in Schaan) errichtet worden.[26]


Mit dem Zerfall des römischen Weltreiches begann die Zuwanderung der Alemannen und schliesslich wurde Rätien im 8. Jahrhundert ins Fränkische Reich und im 10. Jahrhundert ins alemannische Herzogtum eingebunden. Zu dieser Zeit wurde das Gebiet des heutigen Liechtensteins durch die Grafen von Bregenz regiert. Kaiser Friedrich I vergab das Gebiet 1180 an die Herren von Schellenberg. 1317 verkauften diese ihren Besitz an die Grafen von Werdenberg. Am 3. Mai 1342 wurde das damalige Herrschaftsgebiet der Grafen von Werdenberg-Sargans auf die Söhne von Rudolf II aufgeteilt, so dass die Grafschaft Vaduz entstand. Der deutsche König Wenzel erklärte am 22. Juli 1396 die Besitzungen der Werdenberger als unmittelbare Gebiete des Deutschen Reiches. Schellenberg und Vaduz werden reichsunmittelbar. In den nachfolgenden Jahrzehnten und Jahrhunderten wurden die Grafschaften immer wieder Schauplatz von Kriegen und Plünderungen, so z. B. im Alten Zürichkrieg (1444–1446) oder im Schwabenkrieg (1499–1500).[27] Das schwäbische Grafengeschlecht von Sulz erwirbt durch Heirat 1507 die Grafschaften Vaduz und Schellenberg. Graf Karl Ludwig von Sulz verkauft diese 1613 für 200.000 Gulden an Graf Kaspar von Hohenems.


Hexenprozesse


In der Grafschaft Vaduz und in der Herrschaft Schellenberg fanden am Ende des 16. und in der Mitte des 17. Jahrhunderts Hexenverfolgungen statt. Der Höhepunkt lag in den Jahren von 1648 bis 1651: Damals wurden etwa 100 Personen hingerichtet. Danach kam es wieder zu Hexenprozessen, in deren Gefolge man mindestens neun Personen als Hexen und Hexer verbrannte. Weitere Prozesse fanden in den sechziger Jahren und 1675/76 statt. Allein für die letzte Phase der Hexenverfolgungen um 1679/80 liegen aufschlussreichere Quellen vor.
Die Vaduzer Hexenprozesse fanden ihr Ende 1681, als der Kaiser dem Grafen Ferdinand Karl von Hohenems[28] die Fortsetzung der Inquisitionen und der Prozesse untersagte. 1684 entzog ihm der Kaiser die Kriminaljurisdiktion.[29]



Entstehung des Fürstentums und Unabhängigkeit





Hans Adam I. von Liechtenstein


Im Laufe der Zeit verschuldeten sich die Herrscher von Hohenems zunehmend, so dass sie schliesslich gezwungen waren, die Grafschaft Vaduz und die Herrschaft Schellenberg zu verkaufen. Im Jahr 1699 erwarb Fürst Hans Adam von Liechtenstein die Herrschaft Schellenberg und im Jahr 1712 die Grafschaft Vaduz. Am 23. Januar 1719 vereinigte ein Diplom von Kaiser Karl VI. die Grafschaft Vaduz und die Herrschaft Schellenberg und erhob sie zu einem Reichsfürstentum mit dem Namen Liechtenstein.[30] Da das neue Land nur aus kleinen Bauerndörfern bestand, wurde die Administration vorerst in der nächstgelegenen Stadt, in Feldkirch, installiert, wo der Fürst zu diesem Zweck das Palais Liechtenstein errichten liess.


Während der Koalitionskriege wurde Liechtenstein immer wieder von fremden Truppen besetzt, sodass die Bevölkerung zunehmend verarmte. Im Ersten Koalitionskrieg (1792–1797) marschierten französische Truppen im Fürstentum ein, und nach Kämpfen zwischen Österreich (mit Unterstützung Russlands) und Frankreich wurde Liechtenstein im Zweiten Koalitionskrieg (1799–1802) von napoleonischen Truppen besetzt. 1806 gründete Napoleon Bonaparte den Rheinbund und nahm das Fürstentum Liechtenstein als eines der 16 Gründungsmitglieder mit auf, ohne den Fürsten zu fragen, sodass Liechtenstein unter dem Fürsten Johann I. unabhängig wurde. Wenige Tage später erklärte Kaiser Franz II. (in Österreich nun Franz I.) das Heilige Römische Reich für erloschen, womit die Unabhängigkeit aller bisherigen Reichsgebiete verbunden war. Beim Wiener Kongress 1814/1815 wurde die Unabhängigkeit Liechtensteins bestätigt und das Land in den Deutschen Bund aufgenommen.[31]


Liechtenstein im Deutschen Bund


Im Bundestag stimmte Liechtenstein in der 16. Kurie ab, da es für eine eigene Bundestagsstimme zu klein war (wie viele andere deutsche Staaten). Seine Truppen waren im Bundesheer Teil des 11. Bataillons der Reservedivision.


Liechtenstein entwickelte sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte nur langsam und blieb lange Zeit rückständig. Eine Revolution 1848 brachte kurzfristig keine Änderung. Erst der im Jahr 1852 geschlossene Zollvertrag mit dem Kaisertum Österreich ermöglichte einen Aufschwung der wirtschaftlichen Verhältnisse, und die konstitutionelle Verfassung von 1862 brachte politische Veränderung, sodass der Fürst nicht mehr uneingeschränkt herrschen konnte.[32]


Beim Bundesbeschluss vom 14. Juni 1866 (gegen Preussen) stimmte der liechtensteinische Vertreter im Sinne Österreichs ab. Im anschliessenden Deutschen Krieg unterstützten die Truppen des Fürstentums Österreich gegenüber Italien, kamen aber nicht in Berührung mit dem Feind. Da nach dem Krieg der Deutsche Bund aufgelöst wurde und Preussen seinen Bundesstaat nur nördlich des Mains gründen durfte, war Liechtenstein seitdem ohne Mitgliedschaft in einem Verteidigungsbündnis. Die enge Anbindung an Österreich blieb aber bestehen.


Erster Weltkrieg und Nachkriegszeit


Im Ersten Weltkrieg blieb Liechtenstein neutral und hätte sich im Falle eines Angriffs nicht verteidigen können, da die Armee bereits 1868 aus Kostengründen aufgelöst worden war. Die fehlende Armee sorgte jedoch dafür, dass es keine Ausfälle an Arbeitskräften gab. So hätte die in den letzten Jahrzehnten aufgebaute Textilindustrie weiter an Bedeutung gewinnen können, doch verboten die Alliierten die Garnzufuhr über die Schweiz, sodass die Textilindustrie völlig zum Erliegen kam. Damit verbunden war auch die Verarmung der liechtensteinischen Bevölkerung. Nach Kriegsende löste Liechtenstein schliesslich den Zollvertrag mit dem Kriegsverlierer Österreich auf.[33]


Die österreichische Krone war bis zum Zerfall der Habsburgermonarchie Liechtensteins Währung. Erst 1924 wurde der Schweizer Franken als offizielles Zahlungsmittel eingeführt. In der Zwischenzeit brachte Liechtenstein zwar ein Notgeld in Umlauf, dieses verlor jedoch stark an Wert und konnte neben dem von der Bevölkerung bevorzugt verwendeten Schweizer Franken nicht bestehen. Schon im Jahr 1920 war am 8. März bei geschlossenen Grenzen eine im Geheimen vorbereitete Zählung der Kronen und Kronenguthaben im Land durchgeführt worden, um die Modalitäten eines Umtausches festlegen zu können.[34]





Franz Josef II.


Zollvertrag mit der Schweiz


Nach der Auflösung des Zoll- und Steuervereines mit Österreich, die vom Liechtensteinischen Landtag am 2. August 1919 einstimmig beschlossen und im Herbst 1919 durchgeführt wurde,[35] näherte sich Liechtenstein zunehmend der Schweiz an, und schliesslich wurde im Jahr 1923 der bis heute bestehende Zollvertrag (amtlich: «Vertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Anschluss des Fürstentums Liechtenstein an das schweizerische Zollgebiet»)[36][37] mit der Schweiz unterzeichnet. Seit 1923 gehört das Fürstentum somit zum Schweizer Zollgebiet und die Landeswährung ist seit 1924 der Schweizer Franken. Einen offiziellen Währungsvertrag mit der Schweiz schloss Liechtenstein jedoch erst am 19. Juni 1980 ab.[38] Der Zollvertrag garantiert weiterhin die vollen souveränen Hoheitsrechte Seiner Durchlaucht des Fürsten von Liechtenstein. Durch den Vertrag herrscht bis heute eine enge Partnerschaft zwischen den beiden Staaten.[39] Die Grenze zwischen Österreich und Liechtenstein wird durch die Schweizer Grenzwachtkorps überwacht.


Von 1938 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs


Nachdem Österreich im März 1938 an das Deutsche Reich «angeschlossen» worden war, entschied sich der neu regierende Fürst Franz Josef II. als erster Fürst Liechtensteins – aufgrund der Ablehnung des Nationalsozialismus – seinen Wohnsitz von Ostösterreich bzw. Südmähren nach Liechtenstein, auf Schloss Vaduz, zu verlegen.[40]


Liechtenstein blieb im Zweiten Weltkrieg – wie im Ersten Weltkrieg – neutral und wurde nie in direkte Kriegshandlungen verwickelt. Stattdessen konnte das Fürstentum seine Standortvorteile nutzen, zu denen gehörten: keine Ausfälle von Armeeangehörigen, zentrale Lage, Zollunion mit der neutralen Schweiz, steuerliche Vorteile und politische Stabilität. So wurden viele neue Industriebetriebe in Liechtenstein gegründet, und ein starkes Wirtschaftswachstum setzte ein.[38][39][41]


Neuere Entwicklungen




Regierungschef Adrian Hasler (r.) erhält 2017 den Regierungsauftrag von Prinzregent Alois von Liechtenstein für die Jahre 2017–2021


Seit Ende des Zweiten Weltkrieges konnte sich Liechtenstein langsam, aber stetig zu einem wichtigen Wirtschaftsstandort mit einer grossen politischen Stabilität entwickeln. Das Frauenstimmrecht wurde allerdings erst im Jahr 1984 eingeführt, und der Beitritt zu den Vereinten Nationen (UNO) erfolgte im Jahr 1990. Wichtig für die Entwicklung der Wirtschaft war die Teilnahme am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), welchem 1992 in einer Volksabstimmung mit einer deutlichen Mehrheit zugestimmt wurde.


Die EWR-Mitgliedschaft brachte die vier Freiheiten (Personen, Güter, Dienstleistungen und Kapital) zwischen der Europäischen Union und Liechtenstein sowie den übrigen EWR-Mitgliedern Norwegen und Island mit sich. Am 15. August 2004 ernannte Fürst Hans-Adam II. seinen Sohn und Erbprinz Alois von Liechtenstein zu seinem Stellvertreter und betraute ihn mit der Ausübung der dem Fürsten zustehenden Hoheitsrechte. Der Fürstentitel wird allerdings erst nach dem Tod Hans-Adams auf seinen Sohn übergehen.


Im Jahr 2008 kam es zu einer Steueraffäre mit Deutschland, in der zahlreiche deutsche Steuerhinterzieher aufflogen.


Politik


Politisches System





Schloss Vaduz



Liechtenstein definiert sich nach seiner Verfassung als «konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage». Die demokratisch-parlamentarische Grundlage ergibt sich aus der vom Volk gewählten und abwählbaren Legislative und den direktdemokratischen Möglichkeiten des Volkes, sich unmittelbar im Politalltag einzubinden. Das letzte Wort räumt die Verfassung im Zweifelsfall jedoch dem Monarchen ein.


Die Staatsgewalt ist nach Art. 2 der Verfassung «… im Fürsten und im Volke verankert und wird von beiden nach Massgabe der Bestimmungen dieser Verfassung ausgeübt». Der Landesfürst hat im Unterschied zu anderen europäischen Monarchen nicht nur repräsentative Aufgaben, sondern verfügt über weitreichende Vollmachten: Er kann als Staatsoberhaupt den Landtag auflösen, schliessen und vertagen, die Volkswahl der Parlamentsmitglieder obliegt einer Angelobung des Fürsten, die Staatsregierung wird auf Vorschlag des Landtages vom Fürsten ernannt, und er kann aufgrund seiner Sanktionsrechte vom Parlament und vom Volk beschlossene Gesetze widerrufen. Das aktuelle Staatsoberhaupt Liechtensteins ist seit 1989 Fürst Hans Adam II. von und zu Liechtenstein. Die Führung der Staatsgeschäfte obliegt seit August 2004 dem Erbprinzen Alois von und zu Liechtenstein.


Legislative




Das 2008 eröffnete Landtagsgebäude in Vaduz





Landtagswahl 2017




 %

50

40

30

20


10

0









35,2
(-4,8)





33,7
(+0,2)





18,4
(+3,1)





12,6
(+1,5)





FBP

VU

DU

FL




2013


2017
















     









Insgesamt 25 Sitze


  • FL: 3


  • VU: 8


  • FBP: 8


  • DU: 5


  • Unabh.: 1




Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Landesfürsten und beim Landtag des Fürstentums Liechtenstein. Der Landtag besteht aus 25 Abgeordneten, die nach dem Proporzwahlrecht für vier Jahre vom Volk gewählt werden. Das Volk wählt dabei in zwei Wahlkreisen, wobei im Unterland 10 und im Oberland 15 Abgeordnete gewählt werden. Die Gesetzgebung wird durch den 65. Verfassungsartikel definiert. Nach diesem dürfen ohne die Mitwirkung des Landtages keine Gesetze beschlossen oder abgeändert werden. Nachdem ein Gesetz vom Landtag beschlossen worden ist, muss es noch vom Fürsten sanktioniert, vom Regierungschef gegengezeichnet sowie im Landesgesetzblatt bekanntgegeben werden, bevor es endgültig in Kraft tritt. Wird ein Gesetz nicht innerhalb von sechs Monaten vom Landesfürsten sanktioniert, gilt es als verweigert.[21]


In der politischen Landschaft Liechtensteins spielen zwei christlich orientierte Volksparteien die Hauptrolle, nämlich die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) und die Vaterländische Union (VU). Sie stehen in einer Koalition und stellen die Regierung. Die Fortschrittliche Bürgerpartei ist im Unterland stärker vertreten und gilt als fürstentreu, wirtschaftsliberal und traditionsbewusst, während die Vaterländische Union im Oberland überwiegt und sich eher sozialpolitischen Themen verpflichtet sieht. Davon abgesehen gibt es keine grösseren ideologischen Unterschiede zwischen den beiden grossen Parteien.


Bei den Landtagswahlen 2017 verlor die FBP 4,8 Prozent der Stimmen, die VU legte 0,2 Prozent zu. Dennoch blieb die FBP mit insgesamt 35,2 Prozent die stimmenstärkste Partei, gefolgt von der VU mit 33,7 Prozent. Erneut zulegen konnte die 2013 erstmals angetretene Wählergruppe Die Unabhängigen (DU), die 18,4 Prozent der Stimmen erreichen konnte. Auch die grün-alternative Freie Liste (FL) konnte um 1,5 Prozent zulegen. Aufgrund dieses Ergebnisses erhielt die FBP 9 Abgeordnete im Landtag, die VU 8 Abgeordnete, DU 6 Abgeordnete und die FL 3 Abgeordnete.[42] 2018 trat der Abgeordnete Johannes Kaiser aus der FBP-Fraktion aus und ist seitdem parteiunabhängiger Abgeordneter. Damit verringerte sich die Mandatsstärke der FBP auf 8 Sitze.


Exekutive




Die aktuelle Regierung (2017)



Die fünfköpfige Regierung stellt die Exekutive. Sie besteht aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten. Seit dem Jahr 2013 ist die Regierung in fünf Ministerien organisiert (Präsidiales und Finanzen, Äusseres, Gesellschaft, Inneres und Infrastruktur). Die Geschäftsbereiche Wirtschaft, Justiz, Bildung, Umwelt, Sport und Kultur werden den einzelnen Ministerien zugeordnet. Jedes Regierungsmitglied ist Leiter eines Ministeriums und trägt die Bezeichnung Minister. Regierungschef ist seit dem 30. März 2017 Adrian Hasler (FBP). Auf Vorschlag des Landtages werden Regierungschef und Regierungsräte vom Landesfürsten ernannt. Mit der umstrittenen Verfassungsänderung 2003 erhielt der Landesfürst mit dem 80. Verfassungsartikel die Möglichkeit, die Regierung oder – im Einvernehmen mit dem Landtag – einzelne Regierungsräte jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu entlassen.[21]


Als Stellvertreter des Regierungschefs sitzt Daniel Risch (VU) in der Regierung. Weitere Regierungsmitglieder sind Aurelia Frick (FBP), Dominique Hasler (VU) und Mauro Pedrazzini (FBP).


Die Landesverwaltung in Liechtenstein umfasst seit der Verwaltungsreorganisation im Jahr 2013 nunmehr 22 Amtsstellen und 12 Stabsstellen sowie 8 diplomatische Vertretungen im Ausland.[43] Die grössten Amtsstellen sind das Amt für Bau und Infrastruktur, die Landespolizei, das Amt für Justiz, das Amt für Volkswirtschaft, die Steuerverwaltung und das Schulamt. Die Finanzkontrolle und die Datenschutzstelle unterstehen dem Parlament, die Finanzmarktaufsicht (FMA) ist eine von der Verwaltung unabhängige Aufsichtsbehörde.


Judikative


Die zivil- und strafrechtliche Judikative verfügt gemäss Art. 1 Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) über drei Instanzen: das Fürstliche Landgericht, das Fürstliche Obergericht und den Fürstlichen Obersten Gerichtshof, die alle in Vaduz ansässig sind. Das Fürstliche Obergericht und der Fürstliche Oberste Gerichtshof entscheiden in Senatsbesetzung, während beim Fürstlichen Landgericht gemäss Art. 2 GOG in Zivil- und mehrheitlich auch in Strafsachen Einzelrichter tätig sind. Der Weiterzug an die dritte Instanz ist in Zivil- und Strafsachen teilweise nur beschränkt möglich.


Die unabhängige verwaltungsrechtliche Judikative wird durch den Fürstlichen Verwaltungsgerichtshof wahrgenommen, welcher gemäss Art. 78 Abs. 2 und 3 Landesverwaltungspflegegesetz in Senatsbesetzung über Entscheidungen der verwaltungsinternen Rechtsmittelbehörden (Regierung oder Verwaltungsbeschwerdeinstanz) entscheidet.


Den ordentlichen Gerichten ist ferner der Liechtensteinische Staatsgerichtshof nachgelagert, an den letztinstanzliche enderledigende Entscheide mit dem ausserordentlichen Rechtsmittel der Individualbeschwerde gemäss Art. 15 Staatsgerichtshofgesetz angefochten werden können.


Richterstellen werden im Fürstentum Liechtenstein öffentlich zur Bewerbung ausgeschrieben. Taugliche Kandidaten werden durch ein mit dem Landesfürsten sowie paritätisch mit Vertretern des Landesfürsten und des Landtages besetztes Gremium dem Landtag zur Wahl vorgeschlagen, welcher wiederum die gewählten Richter dem Landesfürsten zur Ernennung vorschlägt (Art. 96 Liechtensteiner Verfassung).[21]


Direkte Demokratie


Es gibt ein stark direktdemokratisches Element im liechtensteinischen System. So können mindestens 1000 Bürger den Landtag einberufen (Art. 48(2) der liechtensteinischen Verfassung)[21], und mindestens 1500 können eine Volksabstimmung über seine Auflösung beantragen (Art. 48(3) der liechtensteinischen Verfassung).[21] Ebenfalls können 1000 Bürger den Begehr auf Erlass, Abänderung oder Aufhebung eines Gesetzes an den Landtag stellen. Jedes Gesetz unterliegt einer Volksabstimmung, sofern dies der Landtag beschliesst oder mindestens 1000 Bürger oder vergleichsweise drei Gemeinden dies verlangen (Art. 64 der liechtensteinischen Verfassung).[21] Für Verfassungsänderungen oder Staatsverträge sind mindestens 1500 Bürger oder vier Gemeinden notwendig. Die Verfassung vom März 2003 hat die direktdemokratischen Rechte der Landesbürger in grundlegenden Aspekten erweitert.


Das Frauenstimmrecht wurde erst mit dem dritten Anlauf im Jahr 1984 eingeführt. Eine vom Landtag 1976 beschlossene Verfassungsänderung ermöglichte den Gemeinden, das Frauenstimmrecht schon vorher auf Gemeindeebene einzuführen.


In Krisenzeiten kann sich der Fürst auf ein Notrecht berufen (Art. 10 der liechtensteinischen Verfassung).[21]


Aussenpolitik und diplomatische Beziehungen


Mangels politischer oder militärischer Macht hat Liechtenstein die Erhaltung seiner Eigenstaatlichkeit in den vergangenen 200 Jahren durch die Mitgliedschaft in Rechtsgemeinschaften gesucht. Internationale Kooperation und europäische Integration sind deshalb Konstanten der liechtensteinischen Aussenpolitik, die darauf abzielen, die völkerrechtlich anerkannte Souveränität des Landes weiterhin abzusichern. Entscheidend für die innenpolitische Legitimation und Nachhaltigkeit dieser Aussenpolitik waren und sind dabei starke direktdemokratische und bürgernahe Entscheidungsmechanismen, die in Liechtenstein in der Verfassung von 1921 verankert sind.




Die Grenze zwischen Liechtenstein und der Schweiz (ohne systematische Grenzkontrollen)


Wichtige historische Etappen der Integrations- und Kooperationspolitik Liechtensteins waren der Beitritt zum Rheinbund 1806, zum Deutschen Bund 1815, der Abschluss bilateraler Zoll- und Währungsabkommen mit der Donaumonarchie 1852 und schliesslich des Zollvertrags mit der Schweiz im Jahr 1923, dem eine ganze Reihe von weiteren wichtigen bilateralen Verträgen folgte.


Nach dem wirtschaftlichen Wiederaufbau der Nachkriegszeit folgte 1950 der Beitritt zum Statut des Internationalen Gerichtshofs, 1975 unterzeichnete Liechtenstein zusammen mit 34 weiteren Staaten die KSZE-Schlussakte von Helsinki (heutige OSZE), 1978 trat Liechtenstein dem Europarat bei, und 1990 wurde Liechtenstein in die Vereinten Nationen (UNO) aufgenommen. 1991 trat Liechtenstein der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) als Vollmitglied bei, und seit 1995 ist Liechtenstein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Welthandelsorganisation (WTO). 2008 trat Liechtenstein gemeinsam mit der Schweiz dem Schengen/Dublin-Abkommen bei. Die Beziehungen im Rahmen des EWR und der EU nehmen aus wirtschafts- und integrationspolitischer Sicht eine besondere Stellung in der liechtensteinischen Aussenpolitik ein (siehe Liechtenstein und die Europäische Union).


2009 erkannte als letztes EU-Mitglied die Tschechische Republik Liechtenstein als souveränen Staat an. Dem vorhergegangen war ein jahrzehntelanger diplomatischer Streit zwischen den beiden Ländern, nachdem durch die Beneš-Dekrete sämtliche Besitztümer der Fürstenfamilie in der Tschechoslowakei enteignet und verstaatlicht worden waren. Der Fall war beim Internationalen Gerichtshof gelandet, Liechtenstein hatte ihn jedoch verloren. Im Laufe des Jahres 2009 normalisierten die Länder ihre Beziehungen, Liechtenstein sprach darüber hinaus auch erstmals der Slowakei diplomatische Anerkennung aus.[44]


Die konsularische Vertretung Liechtensteins wird seit dem Zollvertrag mit der Schweiz von 1923 zumeist von der Schweiz wahrgenommen. Liechtenstein hält direkte diplomatische Vertretungen in Wien, Bern, Berlin, Brüssel, Strassburg und Washington, D.C. sowie Ständige Missionen in New York und Genf bei den Vereinten Nationen.[45] Derzeit sind diplomatische Vertretungen von 78 Ländern in Liechtenstein akkreditiert, residieren jedoch meist in Bern.


Die Botschaft in Brüssel koordiniert die Kontakte zur Europäischen Union, zu Belgien und auch zum Heiligen Stuhl. Die Beziehungen zur Schweiz sind wegen der engen Zusammenarbeit in vielen Bereichen besonders umfangreich; die Schweiz erfüllt an einigen Stellen Aufgaben, die für das Fürstentum aufgrund seiner geringen Grösse schwer selbst zu bewältigen wären. Seit dem Jahr 2000 hat die Schweiz einen Botschafter gegenüber Liechtenstein ernannt, der allerdings in Bern residiert.


Die diplomatischen Beziehungen zu Deutschland wurden lange Zeit über einen nichtresidierenden Botschafter unterhalten; also über eine Kontaktperson, die nicht dauerhaft in Deutschland ansässig war. Seit 2002 hat Liechtenstein jedoch einen festen Botschafter in Berlin, während die deutsche Botschaft in der Schweiz auch für das Fürstentum zuständig ist. Das Aussenministerium Liechtensteins sieht die Kontakte besonders auf wirtschaftlicher Ebene als überaus fruchtbar und wichtig für die Entwicklung des Landes an. Konflikte über den Umgang mit Bank- und Steuerdaten haben die Beziehungen jedoch immer wieder belastet. Am 2. September 2009 haben Liechtenstein und Deutschland ein Abkommen über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. Der Abkommenstext folgte dem OECD-Musterabkommen und sieht ab dem Steuerjahr 2010 einen Informationsaustausch in Steuerfragen auf Anfrage vor. Darüber hinaus begreift Liechtenstein die Bundesrepublik als wichtigen Partner bei der Wahrnehmung seiner Interessen bei der europäischen Integration. Auf kultureller Ebene spielt besonders die Projektförderung eine Rolle, so finanzierte etwa die Hilti Foundation die Ausstellung «Ägyptens versunkene Schätze» in Berlin, und der Staat spendete 20'000 Euro nach dem Brand der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar.


Die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum sah im Prinzip die volle Personenfreizügigkeit vor. Weil allerdings absehbar war, dass zahlreiche EU-Bürger im steuergünstigen Fürstentum ihren Wohnsitz nehmen würden, was weder in deren Heimatländern (die Steuerausfälle befürchteten) noch in Liechtenstein (wo steigende Immobilienpreise befürchtet wurden) erwünscht war, wurde eine Sondervereinbarung getroffen, wonach Liechtenstein pro Jahr 88 neue Aufenthaltsbewilligungen vergibt. An EWR-Bürger gehen jährlich 72 Aufenthaltsbewilligungen, davon 56 an Berufstätige und 16 an Nichtberufstätige. Von den erstgenannten wird die Hälfte nach unklaren Kriterien von der Regierung «nach den Bedürfnissen der Wirtschaft», die andere Hälfte und die Bewilligungen für Nichtberufstätige auf Drängen der EU in einem Losverfahren vergeben. In jedem Fall ist der Nachzug von Familienangehörigen möglich. Für Schweizer Staatsangehörige sind die Vorgaben restriktiver. Für sie gibt es jährlich nur 17 Aufenthaltsbewilligungen. Diese Bewilligungen werden nicht verlost, sondern von der Regierung vergeben.[46] Am 28. Februar 2008 unterzeichnete das Fürstentum seinen Beitritt zum Schengenraum, der Beitritt erfolgte am 19. Dezember 2011.[47]


Steuerpolitik


Steuerpolitik (national)

Mit der Totalrevision des Steuergesetzes im Jahr 2010 (anwendbar ab 1. Januar 2011) wurde das liechtensteinische Steuergesetz in Einklang mit internationalen und europäischen Steuerstandards gebracht, einschliesslich der Regelungen betreffend staatliche Beihilfen. Das alte Steuergesetz von 1961, welches teilweise noch Regelungen aus dem Steuergesetz von 1923 enthielt, wurde gemeinsam mit den privilegierten Besteuerungsregimen für Sitz- und Holdinggesellschaften abgeschafft und durch ein neues umfassendes Besteuerungssystem ersetzt.[48] Die neuen Regelungen werden von der EFTA-Überwachungsbehörde und dem EFTA-Gerichtshof als Gegenstück zur Europäischen Kommission und zum Europäischen Gerichtshof innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) überwacht.[49]


Weiter hat die EU-Gruppe «Verhaltenskodex» (Unternehmensbesteuerung) gemeinsam mit der EU-Kommission das liechtensteinische Steuersystem untersucht und ist dabei zum Schluss gekommen, dass:[50]



  • Liechtenstein dem internationalen Standard betreffend Informationsaustausch im Steuerbereich nachkommt;

  • Liechtenstein keine schädlichen Steuerpraktiken oder -regime hat und die Regelungen gegen die Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting; BEPS) anwendet (bisher fehlende Anti-Missbrauchsbestimmungen für Dividenden und Veräusserungsgewinne sowie beim Eigenkapitalzinsabzug sind seit 13. Juli 2018 umgesetzt und in Kraft);

  • Liechtenstein keine künstlichen Steuerstrukturen fördert.


Juristische Personen (wie Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Stiftungen und Anstalten) unterliegen der generellen Ertragssteuer in Höhe von 12,5 % (was vergleichbar zum Körperschaftsteuersatz in anderen europäischen Staaten ist).


Natürliche Personen unterliegen sowohl der Erwerbssteuer als auch der Vermögenssteuer. Die Vermögenssteuer errechnet sich als standardisierter Sollertrag in Höhe von 4 % vom Nettovermögen, welcher einen fiktiven Erwerb darstellt. Dieser fiktive Erwerb (4 % des Nettovermögens) wird sodann dem übrigen Erwerb (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit etc.) hinzugezählt. Die sich dann ergebende Steuerbemessungsgrundlage unterliegt einem progressiven Steuersatz bis maximal 28 % (einschliesslich des Gemeindesteuerzuschlags).


Liechtenstein hat weiter ein Mehrwertsteuersystem, welches aufgrund der Zoll- und Währungsunion mit der Schweiz dem schweizerischen Mehrwertsteuersystem entspricht. Der Steuersatz beträgt aktuell daher 7,7 %.


Steuerpolitik (international)

Liechtenstein ist im Jahr 2016 als einer der ersten Nicht-OECD-Staaten dem Inclusive Framework der OECD beigetreten und kommt somit den internationalen Standards, welche im Bereich der grenzüberschreitenden Unternehmensbesteuerung entwickelt wurden (Base Erosion and Profit Shifting; BEPS) sowohl in seinem nationalen als auch im internationalen Steuerrecht nach.[51] Dementsprechend wurde das Steuergesetz aus 2010 angepasst (Anpassungen anwendbar ab 1. Januar 2017). Die Anpassungen umfassten:[52]



  • die Einführung des Korrespondenz-Prinzips für Dividenden innerhalb von Unternehmensgruppen, um eine doppelte Nicht-Besteuerung zu vermeiden (siehe BEPS Aktionspunkt 2);

  • die Abschaffung der IP-Box (siehe BEPS Aktionspunkt 5);

  • die Einführung einer standardisierten Verrechnungspreisdokumentation (siehe BEPS Aktionspunkt 13).


Das OECD-Forum on Harmful Tax Practices (FHTP) stellte weiter fest, dass Liechtenstein keine schädlichen Steuerregime hat.[53] Liechtenstein war zudem einer der ersten Unterzeichnerstaaten der Multilateral Convention to Implement Tax Treaty Related Measures to Prevent Base Erosion and Profit Shifting (MLI)[54] und hat auch die erforderlichen Rechtsgrundlagen für Informationsaustausch auf Ersuchen sowie automatischen und spontanen Informationsaustausch geschaffen, welche den internationalen Standards entsprechen. Zudem hat Liechtenstein die multilaterale Amtshilfekonvention (MAK) ratifiziert, welche seit 1. Januar 2017 anwendbar ist. Die MAK dient als abkommensrechtliche Grundlage für eine umfassende Amtshilfe in Steuersachen und ermöglicht einen Informationsaustausch auf Ersuchen.[55] Im Rahmen des Phase-2-Peer-Review-Verfahrens des OECD Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes vom Oktober 2015 hat Liechtenstein das Rating «Largely Compliant» erhalten.[56]


Weiter hat Liechtenstein basierend auf der MAK die Multilaterale Behördenvereinbarung über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (MCAA-CRS) im Oktober 2014 unterzeichnet, welche einen multilateralen Rahmen für den automatischen Informationsaustausch (AIA) schafft.[57] Das derzeitige AIA-Netzwerk von Liechtenstein umfasst 88 Partnerstaaten.[58] Im Rahmen des AIA-Abkommens zwischen Liechtenstein und der EU,[59] das seit 1. Januar 2016 anwendbar ist, hat Liechtenstein im September 2017 als einer der ersten Staaten[60] den ersten automatischen Austausch steuerrelevanter Informationen mit den EU-Mitgliedsstaaten erfolgreich durchgeführt. Mit der Einführung des AIA wurden im Jahr 2015 zudem die Bestimmungen zu den liechtensteinischen Sorgfaltspflichten geändert. Das liechtensteinische AML/CFT-Regelwerk basiert auf der 4. EU-Geldwäscherichtlinie (2015/849), welche die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) vollständig berücksichtigt.[61]


Ebenfalls hat Liechtenstein die Multilaterale Behördenvereinbarung über den Austausch länderbezogener Berichte (MCAA-CbC)[62] im Januar 2016 unterzeichnet. Der Peer-Review-Bericht betreffend Country-by-Country-Reporting (CbC) weist keine Mängel auf.[63] Darüber hinaus verfügt Liechtenstein seit dem 1. Januar 2018 über den notwendigen nationalen Rechtsrahmen für den spontanen Informationsaustausch (SEI).[64] Auf der Grundlage dieses Rechtsrahmens, der den internationalen und europäischen Steuerstandards entspricht, hat Liechtenstein bisher 18 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, darunter ein DBA mit Deutschland, Österreich, der Schweiz, Tschechien, dem Vereinigten Königreich und Ungarn.[65]


Landesverteidigung


Am 12. Februar 1868 beschloss Johann Fürst von Liechtenstein, «bei den dermaligen geänderten Verhältnissen im staatlichen Organismus Deutschlands» sei es «im Interesse meines Fürstentums gelegen, von der Unterhaltung eines Militärkontingents abzusehen», und löste die liechtensteinischen Streitkräfte auf. Das Fürstentum besitzt seither keine eigene Armee mehr; jedoch ist in der Verfassung die allgemeine Wehrpflicht nach wie vor verankert. Für die innere Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung ist die Landespolizei zuständig. Einige Gemeinden unterhalten eine eigene Gemeindepolizei.


Während des Zweiten Weltkriegs wollte die Schweiz das Territorium des Fürstentums Liechtenstein in ihre Landesverteidigung einbeziehen, da die liechtensteinische Topographie günstige Voraussetzungen für einen Angriff auf die schweizerische Landesgrenze im Rheintal bot. Liechtenstein lehnte dies jedoch ab, da es fürchtete, dies würde seine Beziehungen zum nationalsozialistischen Deutschland übermässig belasten. Die Schweiz drängte auch nach Kriegsende auf eine Lösung des Problems. Schliesslich trat Liechtenstein in mehreren Etappen – jeweils gegen finanzielle und territoriale Entschädigung – militärisch wichtige Punkte an die Schweiz ab, zuletzt 1949 mit dem Ellhorn.[66][67]


Bis heute existiert kein Vertrag, der eine Interventionspflicht oder ein Interventionsrecht der Schweiz für den Fall eines Angriffs auf liechtensteinisches Territorium regeln würde.[68]



E-Government


Die E-Government-Strategie in Liechtenstein versucht Herausforderungen mit der bestmöglichen Effizienz zu begegnen. Die drei Hauptziele sind hier:[69]



  • eine moderne öffentliche Administration, welche aus Liechtenstein einen attraktiven Geschäftsstandort macht

  • externe Anforderungen erfüllen, besonders die der EU

  • Wünsche und Bedürfnisse der Kunden umsetzen


2010 wurde ein Gesetzesentwurf zum elektronischen Geschäftsverkehr vorgelegt, welcher besonders den Verkehr mit Behörden sowie das elektronische Verwaltungshandeln fördert. Dadurch sei es Behörden möglich, verschiedene Dienstleistungen elektronisch anzubieten, wodurch das Verwaltungsverfahren vereinfacht werde. Ein wichtiger Punkt ist hier die Schaffung eines «elektronischen Identitätsausweises» (eIDA), welcher die eindeutige Identifikation der Person durch die Behörde gewährleistet.[70]


Durch die Nutzung von E-Government werden die Abläufe vereinfacht, und Kunden können auf Dienstleistungen, unabhängig von Uhrzeit oder Ort, problemlos zugreifen. Zudem werden Ressourcen gezielt eingesetzt und dadurch langfristig Kosten gesenkt. Sicherheit wird durch die direkte Übertragung an die zuständigen Stellen, eine eindeutige Identifikation sowie kontrollierten Datenzugriff gewährleistet.[71]


Internationale Auszeichnungen


Im Jahr 2013 gewann Liechtenstein erstmals den 2. SolarSuperState-Preis in der Kategorie Solar in Anerkennung des erreichten Niveaus der Nutzung der Fotovoltaik im Staat.[72] Der Preis wurde von der SolarSuperState Association mit der am 31. Dezember 2012 erreichten kumulierten installierten Fotovoltaik-Leistung von circa 290 Watt pro Einwohner begründet, was weltweit den zweiten Platz hinter Deutschland bedeutete. Auch im Jahr 2014 wurde Liechtenstein der 2. SolarSuperState-Preis in der Kategorie Solar zuerkannt.[73] In den Jahren 2015 und 2016 wurde Liechtenstein jeweils mit dem 1. SolarSuperState-Preis in der Kategorie Solar ausgezeichnet, weil das Land weltweit die grösste kumulierte installierte Fotovoltaik-Leistung pro Bevölkerung aufwies.[74][75]


Verwaltungsgliederung




Schweiz
Österreich
Schaan
Ruggell
Schellenberg
Gamprin
Gamprin
Eschen (Liechtenstein)
Eschen (Liechtenstein)
Planken
Planken
Vaduz
Vaduz
Vaduz
Vaduz
Vaduz
Schaan
Schaan
Schaan
Schaan
Triesenberg
Triesenberg
Balzers
Balzers
Balzers
Triesen
Mauren (Liechtenstein)
Vaduz
Vaduz
Planken


Verwaltungsgliederung: Gemeinden Liechtensteins



Liechtenstein gliedert sich in elf Gemeinden, die auf die beiden Wahlkreise Unterland und Oberland verteilt sind. Die Gemeinden weisen trotz ihrer geringen Grösse komplexe Formen in ihrer territorialen Ausdehnung auf. Sieben Gemeinden umfassen neben einem Hauptteil auch eine oder mehrere Exklaven. Die politische Zweiteilung des Landes ist historisch bedingt; das Unterland geht auf die Herrschaft Schellenberg, das Oberland auf die Grafschaft Vaduz zurück.


Zum Unterland gehören die Gemeinden Eschen, Gamprin, Mauren, Ruggell und Schellenberg; zum der Fläche nach wesentlich grösseren Oberland zählen die Gemeinden Balzers, Planken, Schaan, Triesen, Triesenberg und Vaduz.


Infrastruktur




Die Alte Rheinbrücke zwischen Vaduz und Sevelen SG


Strassenverkehr


Allgemeine Fakten zum Strassenwesen



Das liechtensteinische Strassennetz umfasst 130 Kilometer Landstrassen (inklusive Alp- und Güterstrassen) und rund 500 Kilometer Gemeindestrassen.[76] Liechtenstein selbst besitzt keine Autobahnen, allerdings führt die Schweizer A13 entlang der linken Rheinseite in unmittelbarer Nähe zur liechtensteinischen Grenze. Insgesamt sind fünf Ausfahrten auch mit liechtensteinischen Ortschaften verbunden.


Die Strassennetze der Schweiz und Liechtensteins sind im Allgemeinen sehr eng verknüpft. Generell gelten (mit einigen Ausnahmen) dieselben Strassenverkehrsregeln wie in der Schweiz. Die Kontrollschilder (Kfz-Kennzeichen) sind von den Schrifttypen und der Anordnung her im Schweizer Design gehalten. Wie die Schweizer Militärkennzeichen führen die Liechtensteiner Schilder weisse Zeichen auf schwarzem Grund.


Busverkehr




Erdgasbus in Vaduz


Der öffentliche Verkehr ist in Liechtenstein sehr gut ausgebaut, und so sind alle elf Gemeinden des Fürstentums problemlos zu erreichen.[77] Das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel stellen dabei die gelbgrünen («lime») Busse des Unternehmens Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil (kurz: LIEmobil) dar. 15 Linien führen durch die Liechtensteiner Gemeinden und verbinden auch die Schweizer Gemeinden Sargans und Buchs (SBB-Bahnhöfe) sowie Sevelen und die österreichische Stadt Feldkirch mit Liechtenstein. Ausserdem verkehrt die Buslinie 70 des Verkehrsverbunds Vorarlberg zwischen Schaan, Feldkirch und Klaus im Vorarlberger Vorderland mehrmals täglich zu Zeiten, die an den Schichtbetrieb der grossen Firmen angepasst sind.


Schienenverkehr




Bahnhof Schaan-Vaduz


Die einzige Bahnstrecke, die durch Liechtenstein verläuft, ist die mit 15 kV 16,7 Hertz elektrifizierte Bahnstrecke Feldkirch (Österreich) – Buchs (Schweiz), die sich in Eigentum und Betrieb der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) befindet.[78] Auf der 9,5 Kilometer langen Strecke innerhalb des Landes halten Regionalzüge an den drei Stationen Forst-Hilti, Nendeln und Schaan-Vaduz.
Ausserdem verkehren internationale Züge von Wien/Salzburg nach Zürich über diese Strecke (z. B. der railjet)[79] und halten nicht auf liechtensteinischem Staatsgebiet.


Mit dem Projekt S-Bahn FL.A.CH sollte bis Ende 2015 das Angebot des Regionalverkehrs auf der Bahnstrecke Feldkirch–Buchs ausgebaut werden. Ein wichtiges Ziel ist es u. a., Arbeitspendler von Österreich nach Liechtenstein zum Umsteigen auf die Bahn zu bewegen. Vorgesehen ist ein Halbstundentakt zu den Hauptverkehrszeiten. Dies setzt aber wiederum einen Doppelspurausbau im Raum Tisis–Nendeln voraus.[80] Während der Verhandlungen kamen Unstimmigkeiten mit Österreich in Finanzfragen auf. Im März 2015 nahm die Regierung die veränderte Ausgangslage zur Finanzierung des Projekts S-Bahn FL.A.CH zur Kenntnis. Aufgrund der offenen Fragen konnte der Verpflichtungskredit mit dem Anteil Liechtensteins an den Projektkosten nicht wie vorgesehen im Landtag behandelt werden.[81]


Die Bahnstrecke befand sich – da sie durch die ÖBB betrieben wird – bis 2011 im Auslandteil des Schweizer Kursbuches auf dem Feld 5320.[82] Die Bahnstrecke war ebenfalls im Kursbuch der ÖBB enthalten, solange dieses herausgegeben wurde.


Seilbahnen


In Malbun existieren drei Sesselbahnen sowie ein Schlepplift.


Flugverkehr




Hubschrauberlandeplatz in Balzers


In Liechtenstein selbst gibt es keinen Verkehrsflughafen, allerdings existiert in Balzers ein privat betriebener Hubschrauberlandeplatz. Wie in Österreich und der Schweiz darf in Liechtenstein nur auf offiziellen Landeplätzen gelandet werden. Der nächstgelegene Flughafen, 50 km nördlich von Vaduz, ist der Flugplatz St. Gallen-Altenrhein in Thal SG in der Schweiz. Der Flughafen Friedrichshafen ist rund 90 Kilometer und der Flughafen Zürich rund 115 Kilometer von Vaduz entfernt.


Der Airbus 340-300 der Edelweiss Air (ehemals Swiss) mit dem Kennzeichen HB-JMF wurde 2008 auf den Namen Fürstentum Liechtenstein getauft.[83]


Kommunikation



Das Fürstentum ist zwar postalisch mit der Schweiz vernetzt, hat aber eine selbstständige Post (Liechtensteinische Post AG) und gibt eigene Briefmarken heraus und besitzt auch eine eigene Telefonvorwahl (+423).


In Liechtenstein gibt es (Stand 2016) rund 16'600 Telefon-Festnetzanschlüsse, etwa 43'900 Mobiltelefone und ungefähr 37'200 Internetnutzer.[84]


Wirtschaft



Die Wirtschaft in Liechtenstein ist vorwiegend auf den sekundären (Industrie) und den tertiären (Dienstleistung) Wirtschaftssektor konzentriert mit rund 40 % Industrie- und 55 % Dienstleistungsanteil an der Wirtschaftsleistung. Das Bruttoinlandsprodukt Liechtensteins belief sich im Jahr 2016 auf 6'139 Mio. Schweizer Franken. Das BIP pro Beschäftigtem betrug für 2016 CHF 192'681 auf Vollzeitäquivalente berechnet oder CHF 165'454 pro beschäftigte Person.[85] Das Bruttonationaleinkommen pro Einwohner liegt mit CHF 134'210 im internationalen Vergleich sehr hoch und ist auch kaufkraftbereinigt das höchste aller EU-/EFTA-Staaten.[85][4]


Aufgrund des grossen Anteils an Zupendlern an der Gesamtzahl der in Liechtenstein Erwerbstätigen ist das Bruttonationaleinkommen besser als das BIP geeignet für die Bewertung der Einkommenssituation der Bevölkerung. So waren im Jahr 2016 von den 37'453[86] in Liechtenstein arbeitstätigen Personen rund 54 Prozent nicht in Liechtenstein wohnhaft, sondern pendelten vom Ausland zu. Die meisten ausländischen Arbeitskräfte stammten dabei aus der Schweiz (Jahr 2016: 54,3 Prozent) und Österreich (41,6 Prozent). Weitere 4,2 Prozent der ausländischen Arbeitnehmer pendelten aus Deutschland und anderen Staaten zu.[86] Die Arbeitslosenquote belief sich im Jahresdurchschnitt 2017 auf rund 1,9 Prozent.[87] Der Beschäftigungsanteil im Wirtschaftsbereich Industrie und wareproduzierendes Gewerbe liegt mit 43 % noch immer sehr hoch, gefolgt von den allgemeinen Dienstleistungen.[85] Etwa 16 Prozent der liechtensteinischen Arbeitsplätze sind dem Finanzdienstleistungssektor zuzuordnen, der im Jahr 2015 rund 25 Prozent zur liechtensteinischen Bruttowertschöpfung beitrug.[85]


Der Tourismus ist im Vergleich zu den anderen Wirtschaftssektoren nur von geringerer Bedeutung. Dennoch verzeichnete Liechtenstein im Jahr 2017 über 80'000 Gästeankünfte und über 150'000 Logiernächte. Der wichtigste Ferienort ist dabei Malbun, welcher sowohl im Winter als auch im Sommer zahlreiche Gäste anlockt.[88]


Land- und Forstwirtschaft




Landwirtschaft in Liechtenstein


Zum 31. Dezember 2016 waren in Liechtenstein im Sektor Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 245 Erwerbstätige beschäftigt, was einem Anteil von 0,7 Prozent aller Erwerbstätigen entspricht.[86]


Im Jahr 2016 gab es in Liechtenstein 102 anerkannte Landwirtschaftsbetriebe die 3'592 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschafteten, das entspricht einer durchschnittlichen Betriebsgrösse von 32,2 Hektar. 24 der Betriebe waren in der Bergzone tätig. 37,3 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe mit einer Gesamtfläche von 1'366 Hektar produzierten nach den Richtlinien des biologischen Landbaus. Knapp 60 Prozent der Landwirtschaftsflächen werden als Dauergrünland bewirtschaftet, die übrigen Flächen als Ackerland und Sonderkulturen. Der grösste Teil der Landwirtschaftsbetriebe hat sich auf die Tierhaltung spezialisiert, und so wurden im Jahr 2016 in Liechtenstein 5'812 Stück Rindvieh, davon 2'227 Milchkühe, 155 Pferde, 3'633 Schafe, 196 Ziegen, 1'789 Schweine und ca. 12'262 Nutzhühner gehalten.[89]


Liechtenstein weist eine Waldfläche von 6'682 Hektar auf mit einem durchschnittlichen Holzvorrat von 409 Festmeter je Hektar. In Liechtensteins Wäldern werden jährlich rund 29'000 Festmeter Holz genutzt.[90]


Industrie und Gewerbe




Produktionsstätte der Hilti AG in Schaan


37,9 Prozent der in Liechtenstein im Jahr 2016 beschäftigten Personen waren in der Industrie und im Gewerbe tätig.[86] Im Vergleich zu den anderen mitteleuropäischen Staaten (besonders der Schweiz, Deutschland und Österreich, jeweils ca. 25 Prozent) ist dieser Anteil sehr hoch.
Die liechtensteinische Industrie ist dabei aufgrund des kleinen Heimatmarktes stark exportorientiert. Im Jahr 2016 wurden Produkte im Wert von ca. 3'355 Millionen Schweizer Franken in alle Welt ausgeführt. Darin sind die beträchtlichen Exporte in die Schweiz noch gar nicht enthalten, da aufgrund des Zollvertrags keine offiziellen statistischen Daten über den Handel mit der Schweiz erhoben werden.[91]


Viele Unternehmen sind im Maschinenbau und im Nahrungsmittelbereich tätig und besitzen häufig weitere Standorte im Ausland. Wichtige Industrieunternehmen, die aus Liechtenstein stammen, sind Neutrik, die Hilti AG, die ThyssenKrupp Presta AG, die Hoval AG, die Hilcona AG, die Ivoclar Vivadent AG oder die OC Oerlikon Balzers.


Dienstleistungen


Von den im Jahr 2016 in Liechtenstein erwerbstätigen Personen bestritten 61,4 Prozent ihren Lebensunterhalt mit der Erbringung von Dienstleistungen.[86] Ein grosser Teil der Erwerbstätigen ist dabei in der öffentlichen Verwaltung, im Unterrichtswesen, im Gesundheitswesen und im Finanzdienstleistungsbereich tätig.




Die Liechtensteinische Landesbank in Vaduz


Man kann in Liechtenstein im Gegensatz zu den meisten entwickelten Ländern noch keine «Tertiarisierung» feststellen: Auch wenn der Beschäftigungsanteil im Wirtschaftsbereich Industrie und warenproduzierendes Gewerbe tendenziell abnimmt, lag er im Jahresdurchschnitt 2016 immer noch bei sehr hohen 43 %, gefolgt von den allgemeinen Dienstleistungen mit 40 %, den Finanzdienstleistungen mit 16 % und der Landwirtschaft mit 1 %. Absolut ist die Beschäftigung im industriellen Wirtschaftsbereich immer noch ansteigend (13'568 Vollzeitäquivalente im Jahresdurchschnitt 2016). Die Beschäftigungsdynamik im Finanzdienstleistungssektor hat seit 2009 merklich nachgelassen, ganz im Gegensatz zu den allgemeinen Dienstleistungen.[85]


1937 wurde zum Schutze des einheimischen Gewerbes ein Warenhausverbot eingeführt, nachdem bekannt wurde, die Migros plane eine Filiale in Vaduz. Das Verbot verfehlte das Ziel, da die Liechtensteiner ins benachbarten Ausland einkaufen gingen. Folglich wurde es 1969 aufgehoben.[92] Seither beherrschen vor allem die Schweizer Detailhandelsgrössen wie der Coop oder die Migros den Liechtensteiner Markt.


Staatshaushalt


Der Landeshaushalt des Fürstentums Liechtenstein umfasste 2017 betriebliche Ausgaben von 789 Millionen Schweizer Franken, welchen Einnahmen von 800 Millionen Schweizer Franken gegenüberstanden. Unter Einbezug des Finanzergebnisses von 160 Millionen Schweizer Franken schloss der Landeshaushalt mit einem Überschluss von 170 Millionen Schweizer Franken ab. Unter Einbeziehung der Haushalte von Gemeinden und Sozialversicherungen ergab sich im Jahre 2016 ein Überschuss von 196 Mio. Schweizer Franken für den Staatssektor. Das entspricht 3,2 % des Bruttoinlandsproduktes. In der Vermögensbilanz des Staates wurde Ende 2016 das Reinvermögen mit rund CHF 7,1 Mrd. beziffert, die Bruttoschuldenquote lag bei lediglich 0,4 %.[93] Aufgrund der guten Wirtschafts- und Finanzdaten und der vorausschauenden Umsetzung internationaler Standards hat Liechtenstein als eines von wenigen Ländern das AAA-Rating von Standard & Poor’s wiederholt bestätigt bekommen.[94]


Kunst und Kultur


Das enge Nebeneinander von dörflichen Traditionen und einem intensiven internationalen Austausch bildet die Grundlage für das Liechtensteiner Kulturleben.



Theater, Musik, Literatur


Träger von Theater und Musik sind in erster Linie verschiedene Vereine. Die bedeutendsten Vertreter davon sind die Operettenbühne Balzers, die Operettenbühne Vaduz, die Liechtenstein Musical Company und der Opern Verein Vaduz. Alle vier genannten Vereine führen in der Regel jeweils im Zweijahresrhythmus eine neue Produktion auf. Seit 1983 besteht die Big Band Liechtenstein.




Das Kunstmuseum Liechtenstein ist das staatliche Museum für internationale moderne und zeitgenössische Kunst in Vaduz




Das Liechtensteinische Landesmuseum in Vaduz




Theater am Kirchplatz, Schaan


Das Theater am Kirchplatz (TaK) in Schaan ist das bedeutendste Theater in Liechtenstein. Seit Oktober 2003 gibt es in Vaduz ausserdem das Theater Schlösslekeller, wo das «Liechtensteiner Gabarett» (LiGa) jährlich ein neues Programm aufführt.


Der 1978 gegründete P.E.N.-Club Liechtenstein versammelt internationale Persönlichkeiten im wohl bekanntesten internationalen Autorenverband der Welt. Der Club vergibt Preise und Stipendien und veranstaltet Lesungen.


Museen



Das Kunstmuseum Liechtenstein ist das staatliche Museum für moderne und zeitgenössische Kunst in Vaduz. Das von den Architekten Meinrad Morger, Heinrich Degelo und Christian Kerez entworfene Gebäude wurde im Jahr 2000 vollendet. Die Sammlung des Museums umfasst internationale moderne und zeitgenössische Kunst aus dem Zeitraum vom 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart. Ausserdem werden regelmässig Sonderausstellungen mit Werken aus den Sammlungen des Fürsten von Liechtenstein gezeigt.


Grosse Bedeutung besitzt ausserdem das Liechtensteinische Landesmuseum, das im Jahre 2003 nach umfassender Renovation neu eröffnet wurde und die Geschichte sowie die Landes- und Naturkunde Liechtensteins präsentiert.


Zu den weiteren Museen gehören das «Postmuseum» sowie verschiedene Ortsmuseen, darunter beispielsweise der Gasometer, ein Kulturzentrum der Gemeinde Triesen.


Feiertage



Der 15. August ist der Staatsfeiertag des Fürstentums Liechtenstein. Zum einen wird in Liechtenstein an diesem Tag das Fest Mariä Himmelfahrt gefeiert, zum anderen hatte der ehemalige Fürst Franz Josef II. (1906–1989) am 16. August seinen Geburtstag. Die beiden Feste wurden 1940 erstmals zusammengelegt; seitdem werden sie als Staatsfeiertag begangen. Der Tag wurde auch nach dem Tod des Fürsten beibehalten und von offizieller Seite seither als Staatsfeiertag bezeichnet, wobei der Volksmund jedoch noch heute vom sogenannten Fürstenfest spricht.


Bildung





Schulzentrum Mühleholz II in Schaan


Liechtenstein besitzt eine Schulpflicht von neun Jahren. Gegliedert wird das Schulobligatorium in die Bereiche Primarschule (fünf Jahre) und Sekundarstufe (mindestens vier Jahre), wobei zuvor eine Vorschule (Kindergarten) auf freiwilliger Basis besucht werden kann. Die Sekundarstufe selbst ist in drei verschiedene Niveaus geteilt, in welche die Schüler je nach Leistungsvermögen eingeteilt sind. Die Oberschule und Realschule werden nach vier Jahren abgeschlossen, während beim Gymnasium nach sieben Jahren die Maturität erlangt werden kann.


Liechtenstein besitzt zwei Universitäten. Die Universität Liechtenstein ist eine staatliche Universität mit den Schwerpunkten Architektur und Raumentwicklung sowie Wirtschaftswissenschaften. Die Private Universität im Fürstentum Liechtenstein ist staatlich und international anerkannt und bietet akkreditierte, berufsbegleitende Doktoratsstudiengänge in Medizinischer Wissenschaft und Rechtswissenschaften.


Daneben gibt es als weitere private Hochschule die Internationale Akademie für Philosophie. Beim Liechtenstein-Institut in Bendern handelt es sich um eine wissenschaftliche Forschungsinstitution mit öffentlicher Bibliothek.


Sport


Liechtenstein hat ein Olympisches Komitee (LOC), einen Hochschulsportverband (LHSV) und auch einen Leichtathletikverband (LLV).


Fussball




Das Rheinpark Stadion in Vaduz



Die Liechtensteiner Fussballvereine nehmen am Spielbetrieb des Schweizerischen Fussballverbandes teil. Den Landespokal jedoch führen die Liechtensteiner unter eigener Regie, so dass jedes Jahr eine liechtensteinische Mannschaft an der Qualifikation zur Europa League teilnehmen kann. Diese Ehre erhält meistens der Pokal-Seriensieger FC Vaduz, der von 2014 bis 2017 in der höchsten Schweizer Liga, der Super League, spielte.


Der bisher grösste Erfolg im liechtensteinischen Vereinsfussball war 1996, als die Amateure des FC Vaduz, damals noch in der 1. Liga des SFV (dritthöchste Liga), den lettischen Gegner FC Universitāte Rīga (1:1, 4:2 Elfmeterschiessen) im Europapokal der Pokalsieger bezwangen. Sie scheiterten jedoch anschliessend am prominenten Gegner Paris Saint-Germain (0:4, 0:3).


Die liechtensteinische Fussballnationalmannschaft nimmt an WM- und EM-Qualifikationen teil. Der grösste Erfolg war ein 4:0 gegen Luxemburg in der WM-Qualifikation 2006; erst vier Tage zuvor hatte Liechtenstein ein 2:2 gegen den Vize-Europameister Portugal erreicht. Zudem feierten die liechtensteinischen Fussballspieler am 17. Oktober 2007 einen 3:0-Heimsieg gegen Island und am 3. Juni 2011 im Rahmen der Qualifikation für die Europameisterschaft in Polen/Ukraine einen 2:0-Heimsieg gegen Litauen.[95]


Bekanntester Spieler der Nationalmannschaft ist Mario Frick (FC Balzers, FC St. Gallen, FC Basel, FC Zürich, AC Arezzo, Hellas Verona, Ternana Calcio, AC Siena und Grasshopper Club Zürich), der als erster Liechtensteiner in der italienischen Serie A debütierte (26. August 2001) und in dieser Saison sieben Tore für Hellas Verona erzielte. Heute ist Mario Frick als Fussballtrainer tätig.


FC Vaduz und Nationalmannschaft bestreiten ihre Heimspiele im Rheinpark Stadion in Vaduz, dem 1998 eröffneten Nationalstadion des Fürstentums.


Handball



Wintersport




Das Wintersportgebiet Malbun


Im Winter wird in der Gebirgsregion um Malbun Wintersport betrieben. Im Ski alpin hat Liechtenstein einige Erfolge vorzuweisen. Der Höhepunkt war – abgesehen von diversen Weltcup-Siegen –, als die Liechtensteinerin Hanni Wenzel zwei Goldmedaillen und eine silberne bei den Olympischen Spielen in Lake Placid im Winter 1980 gewann. Ausserdem haben sie und ihr Bruder Andreas Wenzel im Jahre 1980 jeweils den Gesamtweltcup gewonnen – dies als einziges Geschwisterpaar in der Geschichte des alpinen Skiweltcups. Dazu kommt noch eine bronzene Medaille von den Olympischen Winterspielen in Innsbruck. Andreas Wenzel gewann 1980 in Lake Placid eine silberne und 1984 in Sarajevo eine bronzene Olympiamedaille.


Zu Beginn des 21. Jahrhunderts erzielte Marco Büchel verschiedene Erfolge. Gegenwärtig ist Tina Weirather (Tochter von Hanni Wenzel und Harti Weirather) die bekannteste und erfolgreichste Skifahrerin des Landes. Liechtenstein ist in der inoffiziellen Statistik «Olympische Medaillen pro Einwohner» die erfolgreichste Nation überhaupt. Erfolgreiche Langläufer waren Markus Hasler und Stephan Kunz.



Medien


Liechtenstein verfügt über einen landesweiten Radio- und Fernsehkanal. Der Landeskanal wird von der Abteilung Information und Kommunikation der Regierung betreut, Radio Liechtenstein vom Liechtensteinischen Rundfunk. Zudem verfügen die meisten Gemeinden über eigene Gemeindekanäle, in welchen lokale Informationen ausgestrahlt werden. Seit dem Jahr 2008 gibt es auch einen privaten Fernsehsender mit dem Namen 1 FL TV.


Die grösste Tageszeitung ist mit einer Auflage von etwa 8'700 Exemplaren (Montag bis Samstag, Dienstags Grossauflage von ca. 20'100 Stk.[96]) das Liechtensteiner Vaterland, das politisch der Vaterländischen Union (VU) nahesteht. Die älteste Tageszeitung ist mit der ersten Ausgabe im Jahr 1878 das Liechtensteiner Volksblatt, seinerseits inoffizielles Parteiorgan der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP).


Bei der Rangliste der Pressefreiheit 2017, welche von Reporter ohne Grenzen herausgegeben wird, belegte Liechtenstein Platz 32 von 180 Ländern.[97]


Siehe auch



 Portal: Liechtenstein – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Liechtenstein

Literatur



  • David Beattie: Liechtenstein. Geschichte und Gegenwart. van Eck, Triesen 2005, ISBN 978-3-905501-68-1 (leicht lesbare, besonders fürstentreue Geschichte Liechtensteins).

  • Arthur Brunhart: Das Fürstentum Liechtenstein. Hrsg. vom «Organisationskomitee 200 Jahre Souveränität 1806-2006», Liechtensteinisches Landesmuseum, Vaduz 2006, ISBN 978-3-9521735-8-9 (Sammelband mit Artikeln zu Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur).

  • Martina Sochin D'Elia: «Man hat es doch hier mit Menschen zu tun!» Liechtensteins Umgang mit Fremden seit 1945, Chronos, Zürich / Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Vaduz 2012, ISBN 978-3-0340-1142-6 (Chronos) / ISBN 978-3-906393-53-7 (HVFL) (Dissertation Universität Fribourg 2011, 374 Seiten).

  • Cornelia Herrmann: Die Kunstdenkmäler des Fürstentums Liechtenstein, Neue Ausgabe Band II. Das Oberland (= Kunstdenkmäler der Schweiz, Band 112), Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte, Bern 2007, ISBN 978-3-906131-85-6.

  • Cornelia Herrmann: Die Kunstdenkmäler des Fürstentums Liechtenstein. Neue Ausgabe Band I. Das Unterland (= Kunstdenkmäler der Schweiz, Band 122), Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte, Bern 2013, ISBN 978-3-9523760-0-3.


  • Christoph Maria Merki: Wirtschaftswunder Liechtenstein. Die rasche Modernisierung einer kleinen Volkswirtschaft im 20. Jahrhundert. Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Vaduz / Chronos, Zürich 2007, ISBN 978-3-0340-0883-9 (Standardwerk zur Entwicklung der liechtensteinischen Wirtschaft und des Finanzplatzes in den letzten hundert Jahren).


  • Erwin Poeschel: Die Kunstdenkmäler des Fürstentums Liechtenstein. Das Fürstentum Liechtenstein. (= Kunstdenkmäler der Schweiz. Band 24). Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte GSK, Bern 1950, DNB 750089148.

  • Pierre Raton: Liechtenstein. Staat und Geschichte. Liechtenstein-Verlag, Vaduz 1969, DNB 575726083.

  • Paul Vogt: Brücken zur Vergangenheit. Ein Text- und Arbeitsbuch zur liechtensteinischen Geschichte 17. bis 19. Jahrhundert. Amtlicher Lehrmittelverlag, Vaduz 1990, OCLC 40131479.

  • Arno Waschkuhn: Politisches System Liechtensteins. Kontinuität und Wandel (= Liechtenstein politische Schriften, Band 18), Liechtensteinische Akademische Gesellschaft, Vaduz 1994, ISBN 3-7211-1020-X (Überblickswerk zum politischen System).


Weblinks



































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 Wikimedia-Atlas: Liechtenstein – geographische und historische Karten


  • Offizielles Portal des Fürstentums Liechtenstein

  • Portal des Fürstenhauses


  • Die Fürstenfamilie Liechtenstein ORF 2 (15. August 2017)

  • Website des Liechtensteinischen Landtages

  • Website der Regierung des Fürstentums Liechtenstein

  • Offizielle Tourismus-Website Liechtensteins

  • Portal der Liechtensteinischen Landesverwaltung

  • Amtliche Statistik Liechtensteins

  • Staatskunde Liechtenstein

  • e-Archiv mit ausgewählten Quellen zur Geschichte Liechtensteins


  • Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL)

  • Heinz Dopsch: Liechtenstein (Fürstentum). In: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein.


  • Linkkatalog zum Thema Liechtenstein bei curlie.org (ehemals DMOZ)


  • Statistisches Jahrbuch Liechtensteins 2016. Hrsg.: Amt für Statistik (AS), Fürstentum Liechtenstein (PDF; 4'169 kB)

  • Linus Schöpfer: Das hätte die Schweiz durch eine Besetzung verhindern wollen. In: Berner Zeitung. 12. September 2013 (Interview mit Donat Büchel über die Angst vor Hitler, einen vereitelten Putsch und Einmarschplänen, zur Ausstellung «Anschluss oder weiterhin souverän? – Liechtenstein 1938» im Liechtensteinischen Landesmuseum in Vaduz, 11. September 2013 bis 5. Januar 2014).


Einzelnachweise




  1. Liechtenstein: Kurz und bündig. Portal des Fürstentums Liechtenstein, abgerufen am 1. April 2016.


  2. abcdefg Statistisches Jahrbuch Liechtensteins 2016: Geografie, Raumnutzung. Amt für Statistik (AS), Fürstentum Liechtenstein, S. 35–37, abgerufen am 1. April 2016 (PDF; 4'169 kB).


  3. abcdefg Bevölkerungsstatistik. Vorläufige Ergebnisse 31. Dezember 2017. Amt für Statistik (AS), Fürstentum Liechtenstein, S. 3, abgerufen am 17. August 2018.


  4. abcd Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 2015. Amt für Statistik (AS), Fürstentum Liechtenstein, S. 7, abgerufen am 25. Januar 2018.


  5. Human Development Reports. United Nations Development Programme (UNDP).


  6. Liechtenstein: Wussten Sie, dass… Portal des Fürstentums Liechtenstein, abgerufen am 1. April 2016.


  7. Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Feststellung der Staatsgrenze … Vertrag vom 17.03.1960. Bundeskanzleramt, abgerufen am 1. April 2016. 


  8. Adulf Peter Goop, Günther Meier, Daniel Quaderer: Brauchtum Liechtenstein. Alte Bräuche und neue Sitten. Alpenland Verlag, Schaan 2005, ISBN 3-905437-09-0, S. 254.


  9. Liechtenstein: Geologie und Gebirge. Portal des Fürstentums Liechtenstein, abgerufen am 1. April 2016.


  10. Der westliche Rätikon wird nur aus orographisch-systematischen Gründen zu den zentralen Ostalpen gerechnet, weil er südlich der Ill–Arlberg-Furche liegt.


  11. Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit: Fürstentum Liechtenstein → Geologie. alpen-info.at, abgerufen am 16. April 2011. 


  12. Gewässer in Liechtenstein. Fischereiverein Liechtenstein, abgerufen am 8. Mai 2011.


  13. Föhneinfluss Winter 2009-2010. In: Swissinfo. 24. Dezember 2009. Abgerufen am 25. April 2011.


  14. Liechtenstein: Essen und Trinken. Portal des Fürstentums Liechtenstein, abgerufen am 1. April 2016.


  15. Statistisches Jahrbuch Liechtensteins 2016: Land- und Forstwirtschaft. Amt für Statistik (AS), Fürstentum Liechtenstein, S. 211, abgerufen am 1. April 2016 (PDF; 4'169 kB).


  16. Statistisches Jahrbuch Liechtensteins 2016: Klima, Wettergeschehen (Messstation Vaduz, 456 m ü. M.). Amt für Statistik (AS), Fürstentum Liechtenstein, S. 43, abgerufen am 1. April 2016 (PDF; 4'169 kB).


  17. Liechtenstein: Bevölkerung. Portal des Fürstentums Liechtenstein, abgerufen am 25. Januar 2018.


  18. Land ohne Babies. In: NZZ Folio. 11/2014.


  19. Schliessung Geburtenabteilung. In: Liechtensteiner Vaterland. 01/2014.


  20. World Population Prospects – Population Division – United Nations. Abgerufen am 28. Juli 2017. 


  21. abcdefghi Verfassung des Fürstentums Liechtenstein im Rechtsinformationssystem der Regierung des Fürstentums Liechtenstein (LILEX).


  22. Siehe auch: Dialektkontinuum.


  23. Jugendliche mit 14 Jahren religionsmündig. In: Liechtensteiner Vaterland. 20. Dezember 2012.


  24. Volkszählung 2015. Bevölkerungsstruktur. Band 1. Amt für Statistik (AS), Fürstentum Liechtenstein, S. 12, abgerufen am 25. Januar 2018.


  25. Wilfried Marxer: Religion, Religiosität und religiöse Toleranz in Liechtenstein. Empirische Befunde aus der Umfragenforschung. Liechtenstein Institut, Bendern 2008, S. 10–12.


  26. Georg Malin: Das Gebiet Liechtensteins unter römischer Herrschaft. 1958, S. 22.


  27. Pierre Raton: Liechtenstein. Staat und Geschichte. 1969, S. 14–16.


  28. Manfred Tschaikner: Hohenemser Schreckensherrschaft in Vaduz und Schellenberg? Graf Ferdinand Karl von Hohenems und die Hexenprozesse (1675–1685). In: Montfort. Jg. 64, Bd. 2 (2012), S. 87–99.


  29. Manfred Tschaikner: Liechtenstein – Hexenverfolgungen. Aus: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. von Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt.


  30. Pierre Raton: Liechtenstein. Staat und Geschichte. 1969, S. 17–20.


  31. Pierre Raton: Liechtenstein. Staat und Geschichte. 1969, S. 22–24.


  32. Paul Vogt: Brücken zur Vergangenheit. 1990, S. 176.


  33. Pierre Raton: Liechtenstein. Staat und Geschichte. 1969, S. 74–78.


  34. Günther Meier: Niemand wollte Liechtensteins Notgeld. In: Neue Zürcher Zeitung. 3. Januar 2018.


  35. Kundmachung des Staatsamtes für Finanzen vom 11. Dezember 1919. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Nr. 553 vom 17. Dezember 1919 (= S. 1289 der digitalen Darstellung).


  36. Ulrike Mayr: Liechtenstein (Fürstentum). In: Historisches Lexikon der Schweiz.


  37. Systematische Rechtssammlung der Schweizer Eidgenossenschaft SR 0.631.112.514: Vertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Anschluss des Fürstentums Liechtenstein an das schweizerische Zollgebiet.


  38. ab
    Währungsvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein. (PDF; 34 kB) Abgerufen am 30. März 2014. 



  39. ab
    Vertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Anschluss des Fürstentums Liechtenstein an das schweizerische Zollgebiet. Abgerufen am 30. März 2014. 



  40. Paul Vogt: Brücken zur Vergangenheit. 1990, S. 52.


  41. Pierre Raton: Liechtenstein. Staat und Geschichte. 1969, S. 139–145.


  42. Resultat der Landtagswahlen vom 5. Februar 2017. Abteilung Information und Kommunikation der Regierung, abgerufen am 25. Januar 2018.


  43. Website der liechtensteinischen Landesverwaltung.


  44. Georgina Adam: Czech-Liechtenstein cultural détente. In: The Art Newspaper. 23. Juni 2010, abgerufen am 29. November 2014.


  45. Aussenpolitik, Diplomatie und Mitgliedschaften. Portal des Fürstentums Liechtenstein, abgerufen am 2. April 2016.


  46. Aufenthaltsbewilligungen und Niederlassung im Webauftritt von Liechtenstein Wirtschaft, abgerufen am 25. Januar 2018.


  47. Liechtenstein ist endgültig im Schengen-Raum angekommen. In: Neue Zürcher Zeitung. 18. Dezember 2011.


  48. Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz, SteG), Nr. 48/2010, S. 21 und 42, online abrufbar auf der Website Die Berichte und Anträge (BuA) der Regierung an den Landtag.


  49. Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) – Kurzinformation, S. 7 f., Stabstelle EWR im November 2017, abgerufen am 17. August 2018.


  50. Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Steuergesetzes, Nr. 35/2018, S. , Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein (PDF; 1,39 MB).


  51. Liechtenstein bekräftigt sein Bekenntnis zum BEPS-Projekt der OECD. Ministerium für Präsidiales und Finanzen am 4. März 2016, abgerufen am 17. August 2018.


  52. Bericht und Antrag betreffend Abänderung des Steuergesetzes, Nr. 91/2016; online abrufbar auf der Website Die Berichte und Anträge (BuA) der Regierung an den Landtag.


  53. Harmful Tax Practices – 2017 Progress Report on Preferential Regimes – Inclusive Framework on BEPS: Action 5. S. 17, OECD 2017, abgerufen am 17. August 2018.


  54. Liechtenstein unterzeichnet das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Ministerium für Präsidiales und Finanzen, 9. Juni 2017, abgerufen am 2. Juli 2018.


  55. Weiterer Meilenstein bei der internationalen Steuerkooperation: Liechtenstein ratifiziert das multilaterale Amtshilfeübereinkommen (MAK). Ministerium für Präsidiales und Finanzen, 22. August 2016, abgerufen am 17. Juli 2018.


  56. Tax Transparency 2017 – Report on progress. OECD, abgerufen am 17. August 2018.


  57. Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement on Automatic Exchange of Financial Account Information; MCAA-CRS). LGBl. 2016, Nr. 398, online abrufbar auf der Website Konsolidiertes Recht der Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein.


  58. Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Verordnung). LGBl. 2015, Nr. 358, Anhang 1, online abrufbar auf der Website Konsolidiertes Recht der Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein.


  59. Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten. LGBl. 2005 Nr. 111, online abrufbar auf der Website Konsolidiertes Recht der Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein.


  60. AEOI: Status of Commitments. OECD, abgerufen am 17. August 2018.


  61. Implementation of the 4th EU Anti Money Laundering Directive. Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, Januar 2018, abgerufen am 17. August 2018.


  62. Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (Multilateral Competent Authority Agreement on the Exchange of Country-by-Country Reports; MCAA-CbC.) LGBl. 2016 Nr. 512, online abrufbar auf der Website Konsolidiertes Recht der Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein.


  63. Country-by-Country Reporting – Compilation of Peer Review Reports (Phase 1). S. 436 f., OECD, Mai 2018, abgerufen am 17. August 2018.


  64. Gesetz über die internationales Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfe, SteAHG). LGBl. 2010 Nr. 246, online abrufbar auf der Website Konsolidiertes Recht der Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein.


  65. Übersicht aller Doppelbesteuerungsabkommen und Steuerabkommen über den Informationsaustausch. Abgerufen am 17. August 2018.


  66. Arthur Brunhart: Balzers. In: Historisches Lexikon der Schweiz.


  67. Ulrike Mayr, Arthur Brunhart, Rupert Quaderer: Liechtenstein (Fürstentum). In: Historisches Lexikon der Schweiz.


  68. Siehe hierzu ausführlich: Christian Frommelt: Der bewaffnete Konflikt - ein Aspekt in der liechtensteinischen Sicherheitspolitik? Studie im Auftrag der Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Bendern 2016.


  69. eGovernment in Liechtenstein. Abgerufen am 30. März 2017 (engl). 


  70. Liechtenstein regelt eGovernment mit eigenem Gesetz. Abgerufen am 30. März 2017. 


  71. E-Government Grundlagen. Abgerufen am 3. April 2017. 


  72. Auszeichnung für das Land Liechtenstein. In: Liechtensteiner Volksblatt. 23. August 2013, abgerufen am 12. September 2017. 


  73. Fotovoltaik: Eigenverbrauch soll stärker forciert werden. In: Liechtensteiner Volksblatt. 25. Juli 2014, abgerufen am 12. September 2017. 


  74. Wir sind Solarstrom-Weltmeister 2015. In: Liechtensteiner Volksblatt. 29. Juni 2015, abgerufen am 12. September 2017. 


  75. Liechtenstein erneut Solar-Weltmeister. In: Liechtensteiner Vaterland. 5. Juli 2016, abgerufen am 12. September 2017. 


  76. Verkehrsplanung. Amt für Bau und Infrastruktur (ABI), Fürstentum Liechtenstein, abgerufen am 25. Januar 2018.


  77. Liechtenstein Bus. LBA. Abgerufen am 10. Mai 2011.


  78. ÖBB auf der Website der Gemeinde Schaan, abgerufen am 2. April 2016.


  79. Railjet Wien–Zürich. In: Info 24. 26. August 2008, abgerufen am 10. Mai 2011.


  80. Projekt S-Bahn FL.A.CH. Kanton St. Gallen, abgerufen am 2. April 2016.


  81. S-Bahn Liechtenstein.


  82. Fahrplanfelder.ch 2011, Feld 5320, abgerufen am 2. April 2016 (PDF; 216 kB).


  83. Flotteninformationen zu Swiss International Air Lines, abgerufen am 1. April 2016.


  84. The World Factbook, abgerufen am 25. Januar 2018.


  85. abcde Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Wirtschafts- und Finanzdaten zu Liechtenstein (Autoren: A. Brunhart und C. Frommelt, Liechtenstein-Institut), S. 13, abgerufen am 17. August 2018.


  86. abcde Beschäftigungsstatistik. 31. Dezember 2016, Amt für Statistik (AS), Fürstentum Liechtenstein, S. 9, abgerufen am 25. Januar 2018.


  87. Arbeitslosenstatistik 2017. S. 8, Amt für Statistik, Fürstentum Liechtenstein, abgerufen am 17. August 2018.


  88. Tourismusstatistik 2017. S. 8, Amt für Statistik, Fürstentum Liechtenstein, abgerufen am 17. August 2018.


  89. Landwirtschaftsstatistik 2016. Amt für Statistik (AS), Fürstentum Liechtenstein, abgerufen am 25. Januar 2018.


  90. Liechtensteiner Landeswaldinventur 2012. Amt für Umwelt (AU), Fürstentum Liechtenstein, abgerufen am 25. Januar 2018.


  91. Aussenhandelsstatistik 2016. Amt für Statistik, Fürstentum Liechtenstein, abgerufen am 25. Januar 2018.


  92. Günther Meier: Als sich die Liechtensteiner gegen die Migros wehrten. In: Neue Zürcher Zeitung. 21. August 2017, abgerufen am 17. September 2018. 


  93. Finanzstatistik 2016. S. 6–148, Amt für Statistik, Fürstentum Liechtenstein, abgerufen am 17. August 2018.


  94. S&P Global Ratings, Research Update June 1, 2018. Abgerufen am 17. August 2018.


  95. Statistik der Spiele der Nationalmannschaft. Liechtensteiner Fussballverband, abgerufen am 2. April 2016.


  96. Tarifliste und Mediadaten 2019 Liechtensteiner Vaterland. Vaduzer Medienhaus AG, 2019, abgerufen am 19. Februar 2019. 


  97. Reporter ohne Grenzen e. V.: Liechtenstein. Abgerufen am 25. Januar 2018. 


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47.1459.5538888888889Koordinaten: 47° 9′ N, 9° 33′ O; CH1903: 760425 / 223720








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