Deputation




Die Deputation bezeichnet eine Abordnung oder die Entsendung einiger Mitglieder aus einem Gremium, einer größeren Versammlung, Körperschaft oder Genossenschaft zur Erledigung besonderer Angelegenheiten in deren Auftrag.



Hamburg |


In der Freien und Hansestadt Hamburg bestehen bei jeder Landesbehörde dem Senator beigegebene Deputationen als besondere Mitwirkungs- und Kontrollgremien der Bürger, bestehend aus ehrenamtlichen Mitgliedern (Deputierte), die von der Hamburgischen Bürgerschaft gewählt werden.




Bremen |


Auch in der Freien Hansestadt Bremen kann die Bremische Bürgerschaft Deputationen bilden, die den Charakter von Verwaltungsausschüssen haben. Neben Mitgliedern der Bürgerschaft können auch weitere von der Bürgerschaft gewählte Bürger den Deputationen angehören.




Siehe auch |



  • Deputierter

  • Reichsdeputationshauptschluss









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