Kirchliches Lehramt




Das kirchliche Lehramt (magisterium ecclesiae) bezeichnet in den Kirchen die Lehrautorität, die von bestimmten Amtsträgern und kirchlichen Instanzen ausgeübt wird.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Geschichte


  • 2 Römisch-katholisches Verständnis


  • 3 Evangelisches Verständnis


  • 4 Siehe auch


  • 5 Literatur


  • 6 Einzelnachweise





Geschichte |


Das kirchliche Lehramt entwickelte sich in der Kirchengeschichte in Zusammenhang mit dem Bischofsamt, vor allem der Entstehung des Monepiskopats und dessen Verstärkung durch das monarchische Episkopat. Ergebnis dieser Entwicklung war der Primat des Papstes in der westlichen Christenheit, das sich zuerst noch im Sinne eines ius appellationis und später durch das Unfehlbarkeitsdogma des Ersten Vatikanischen Konzils zuspitzte. Die Reformation wandte sich von diesem Verständnis ab und sah das kirchliche Lehramt allein an Bibel und Bekenntnisschriften gebunden. Zudem wurde die Zentrierung auf die päpstliche Lehrautorität abgelehnt. So schrieb Martin Luther schon 1523, „dass eine christliche Versammlung oder Gemeinde Recht und Macht habe, alle Lehre zu beurteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen“.[1]



Römisch-katholisches Verständnis |


Das kirchliche Lehramt steht nach römisch-katholischem Verständnis in Kontinuität der von Jesus Christus seinen Aposteln verliehenen und durch die Geschichte hindurch tradierten Autorität. Es gewährleistet in der Weltkirche die Verbindlichkeit des römisch-katholischen Glaubens, legt diesen umfassend dar, interpretiert ihn und schützt ihn vor Verfälschungen.


Es wird zwischen ordentlichem und außerordentlichem Lehramt unterschieden. Das ordentliche Lehramt hat jeder Bischof, die Gemeinschaft aller Bischöfe mit Papst, sowie der Papst an sich inne. Das außerordentliche Lehramt übt ein Konzil aller Bischöfe in Gemeinschaft mit dem Papst aus, wie auch der Papst allein, sofern er ex cathedra spricht.


Entscheidungen des höchsten Lehramts haben formal qua ihrer Autorität Geltung auch ohne Rezeption durch die Gläubigen oder andere kirchliche Instanzen. Sie sind jedoch inhaltlich an den Glauben der Kirche gebunden, den sie explizieren, und zielen auf den Konsens des Gottesvolks. Die Dogmatik unterscheidet hinsichtlich Gewissheit und Verbindlichkeit von Glaubenslehren die Gewissheitsgrade oder Nota.



Evangelisches Verständnis |


In den evangelischen Kirchen ist mit Lehramt zum einen die Ausübung der öffentlichen Verkündigung sowie zum anderen verbindliche Lehrentscheidungen der Kirchenleitung gemeint. Das Lehramt der Kirche wird also gemeinschaftlich ausgeübt. Die Träger des Lehramts sind unter anderem diejenigen, die durch Ordination und Vokation zum kirchlichen Amt berufen sind, sowie Synoden und weitere Organe der Kirchenleitungen. Häufig kommen in einzelnen Kirchenordnungen den Bischöfen ein besonderes Wächteramt zu. Dieses ist jedoch auch in das gemeinschaftlich getragene Lehramt eingebettet.



Siehe auch |



  • Missio canonica

  • Lehramt



Literatur |



  • Elke Pahud de Mortanges, Michael Germann, Wiebke Köhler, Eilert Herms, Peter Neuner: Lehramt, kirchliches. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 5, Mohr-Siebeck, Tübingen 2002, Sp. 182–190.


  • Karl Rahner, Joseph Ratzinger: Episkopat und Primat (= Quaestiones disputatae 11), ZDB-ID 846473-x. 2. Auflage. Herder, Freiburg (Breisgau) u. a. 1963.



Einzelnachweise |




  1. Martin Luther, WA 11, 408-416.




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