Habilitationsschrift




Eine Habilitationsschrift ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit, die – in aller Regel – im Rahmen der Habilitation zum Erwerb der Lehrberechtigung an einer wissenschaftlichen Hochschule vorgelegt wird. Im Gegensatz zu einer Dissertation soll es sich hierbei um eine Arbeit mit besonders hohem methodischen und inhaltlichen Anspruch handeln, durch welche die Forschung nicht nur in einem relativ kleinen Segment vorangebracht werden soll. Des Weiteren muss sie nicht nur, wie die Dissertation, neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, sondern überdies die souveräne Beherrschung des Habilitationsfaches in seiner ganzen Breite und die Fähigkeit zu seiner Förderung beweisen. Damit ist die Habilitationsschrift die anspruchsvollste akademische Qualifikationsschrift im deutschsprachigen Hochschulwesen. Nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahrens wird die venia legendi erteilt. Ein eigener akademischer Grad wird durch die Habilitation nicht erworben, jedoch darf man seinen Doktortitel nun oft um den Zusatz habil. ergänzen. In der Regel wird man überdies von der verleihenden Hochschule zum Privatdozenten ernannt.


Bei einer sogenannten kumulativen Habilitation, die insbesondere in einigen naturwissenschaftlichen Fächern üblich ist, werden ersatzweise mehrere Schriften (etwa Aufsätze) mit einem gemeinsamen Vorwort versehen und eingereicht. Oftmals wird eine eingereichte Habilitationsschrift auch von fachfremden Prüfern beurteilt sowie regelmäßig von externen Gutachtern, die einer anderen Hochschule angehören.


Die Habilitationsschrift ist wie die Dissertation eine Hochschulschrift, die von den Hochschulbibliotheken und der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt wird. Anders als bei der Dissertation besteht aber in Deutschland keine gesetzliche Grundlage für eine Pflichtablieferung und Publikation der Habilitationsschriften. Diese ist in den einzelnen Hochschulsatzungen sehr unterschiedlich geregelt. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Habilitand ein eigenes Interesse daran hat, seine Arbeit zu publizieren. Viele Habilitationsschriften bleiben aber dennoch unveröffentlicht. Umgekehrt ist es unter Umständen auch möglich, eine bereits publizierte Arbeit nachträglich als Habilitationsschrift einzureichen.


Seit dem Aufkommen der Netzpublikationen der Hochschulschriften begegnet man auf Hochschulschriftenservern auch Habilitationsschriften, wenngleich dieser Dokumenttyp zahlenmäßig noch nicht stark ins Gewicht fällt. Die von den Hochschulbibliotheken bei der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) abgelieferten Online-Hochschulschriften sind über den Bibliothekskatalog der DNB recherchierbar.



Weblinks |



 Wiktionary: Habilitationsschrift – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


  • Abgabe einer elektronischen Habilitationsschrift in der Medizinischen Bibliothek der Charité – Universitätsmedizin Berlin

  • Habilitationsordnung der Theologischen Fakultät Erfurt




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