Auswärtiger Dienst
Völkerrechtssubjekte, in der Regel Staaten und auch Internationale Organisationen, bedienen sich zur Pflege ihrer zwischenstaatlichen Beziehungen etwa seit dem 18. Jahrhundert diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland, um ihre Interessen im Gastland nach den Regeln des Völkerrechts durchzusetzen. Das an die Vertretungen im Ausland entsandte Personal bildet mit den Bediensteten des Außenministeriums im Heimatstaat den Auswärtigen Dienst des entsendenden Landes.
Inhaltsverzeichnis
1 Aufgaben
1.1 Deutschland
1.1.1 Personal
1.1.1.1 Höherer auswärtiger Dienst
1.1.2 Inspekteur des Auswärtigen Dienstes
1.2 Österreich
1.3 Schweiz
1.4 Europäische Union
2 Einzelnachweise
Aufgaben |
Der Begriff Auswärtiger Dienst ist nicht zu verwechseln mit dem Begriff Diplomatisches Corps, der die Gesamtheit aller ausländischen Diplomaten in einem Gastland bezeichnet.
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Gaststaaten und den dort akkreditierten fremden Diplomaten werden durch das Gesandtschaftsrecht geregelt; dieses gewährt ausländischen Diplomaten bestimmte Privilegien steuerlicher Art und insbesondere Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen („Immunitäten“), die im Zusammenhang mit ihrer hoheitlichen (dienstlichen) Tätigkeit stehen.
Ursprünglich als ehrenamtliche Tätigkeit ausgestaltet, setzte die Übernahme des Amtes eines Diplomaten (z. B. als Gesandter) im Ausland voraus, dass der Bewerber über erhebliche Einkünfte verfügte, die es ihm gestatteten, einen repräsentativen Wohnsitz im Ausland zu unterhalten. Hinzu kam notwendigerweise ein persönliches Vertrauensverhältnis zur konstitutionellen Spitze des entsendenden Staates, also in der Regel zu einem König oder Kaiser. Aus dieser Entstehungsgeschichte erklärt sich, weshalb bis ins 20. Jahrhundert hinein der Adel in der Diplomatie nicht nur zahlenmäßig stark vertreten war, sondern auch bestimmte Laufbahnvorrechte genoss. Die früher z. T. großbürgerlichen, heute jedoch von Laufbahnbeamten meist unvollkommen übernommenen Umgangsformen in der Diplomatie rühren ebenso aus der feudalen Entstehungsgeschichte des auswärtigen Dienstes, wie der ihm stets anhaftende Vorwurf der Ämterpatronage.[1]
Deutschland |
Personal |
Strikt getrennt wurde im Auswärtigen Dienst die konsularische von der diplomatischen Laufbahn. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde diese Trennung aufgegeben. Eine dritte Laufbahn des Auswärtigen Dienstes diente der Ausbildung und Verwendung von Dragomanen.[2]
Heute gibt es folgende Beschäftigungsgruppen: Angestellte und Arbeiter (im Ausland sehr häufig Ortskräfte) sowie Beamte mit folgenden Laufbahngruppen:
- Beamte im mittleren auswärtigen Dienst
- Beamte im gehobenen auswärtigen Dienst
- Beamte im höheren auswärtigen Dienst
Höherer auswärtiger Dienst |
Um in den Vorbereitungsdienst eingestellt zu werden, müssen Bewerber folgende Anforderungen erfüllen:
- gesetzliche Voraussetzungen für die Berufung zum Bundesbeamten
- generelle Eignung für die Aufgaben des Dienstes
- Studium mit einer Mindest- oder Regelstudienzeit von drei Jahren. Das Studium muss mit einer Staats- oder Hochschulprüfung (z. B. Diplom) an einer Universität oder einer Technischen Hochschule oder mit einem akkreditierten Masterabschluss beendet worden sein.[3]
- Breite Allgemeinbildung (besonders wichtig sind Grundkenntnisse und Interesse an aktuellen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Themen, in der Rechtskunde, in der Wirtschaft und in der jüngeren Geschichte)
Englisch und Französisch mündlich und schriftlich beherrschen (Französisch kann durch eine andere Amtssprache der Vereinten Nationen (Arabisch, Chinesisch, Russisch oder Spanisch) ersetzt werden. Dann muss der Bewerber allerdings vor der Einstellung nachweisen, dass er Grundkenntnisse in Französisch besitzt, da diese Sprache im Vorbereitungsdienst gelehrt wird und der Bewerber dem Unterricht folgen können muss.)- gesundheitliche Eignung (in der Regel Tropentauglichkeit)
Die generelle Eignung wird durch ein schriftliches und mündliches Auswahlverfahren festgestellt, in dem besonders die Allgemeinbildung geprüft wird. Die Auswahlprüfung wird vom Auswahlausschuss durchgeführt und bewertet. Er besteht aus folgenden Mitgliedern:
- dem Leiter der Aus- und Fortbildungsstätte des Auswärtigen Amts,
- dem Leiter des Personalreferats für den höheren Auswärtigen Dienst,
- dem Leiter des Personalreferats für den gehobenen Auswärtigen Dienst,
- dem Ausbildungsleiter für den höheren Auswärtigen Dienst,
- einem dienstjüngeren Referenten des Personalreferats für den höheren Dienst,
- einem Beamten des höheren Dienstes und
- einem Beamten des gehobenen Dienstes.
Der Auswahlausschuss teilt dem zuständigen Staatssekretär dann die Ergebnisse mit; dieser ist für die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst zuständig. Die Bewerber werden als Attaché oder als Attachée eingestellt, falls sie die Gesundheitsprüfung bestehen.
Inspekteur des Auswärtigen Dienstes |
§ 8 Gesetz über den Auswärtigen Dienst vom 30. August 1990 regelt: „überprüfen die Inspekteure regelmäßig Aufgabenerfüllung, Organisation und Ausstattung der Auslandsvertretungen, die Einhaltung der organisatorischen, dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften und die Lebensbedingungen der Bediensteten an den Auslandsvertretungen. Sie achten auf einen zweckentsprechenden Einsatz des Personals und der Sachmittel und beraten die Auslandsvertretungen in Fragen der Führung und Zusammenarbeit.“
Österreich |
Schweiz |
Europäische Union |
Der Vertrag von Lissabon sieht die Schaffung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vor, welcher zunehmend die Europäische Union gegenüber Drittstaaten vertreten und Kompetenzen bündeln soll. Eine Abschaffung der Auslandsvertretungen der einzelnen Mitgliedstaaten ist nicht vorgesehen. Dieser Dienst soll auf den Delegationen der Europäischen Kommission in Drittstaaten aufbauen, die um Personal aus dem EU-Ratssekretariat und den nationalen diplomatischen Diensten ergänzt werden.
Einzelnachweise |
↑ Ämterpatronage in der Personalpolitik des AA, in: Welt Online vom 23. Mai 2001
↑ Auskunft des Auswärtigen Amts, Politisches Archiv
↑ http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AusbildungKarriere/AA-Taetigkeit/HoehererDienst/Voraussetzungen_node.html
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