Prälat




Ein Prälat (lateinisch praelatus ‚der Vorgezogene‘, ‚der Vorsteher‘ oder ‚der Bevorzugte‘) ist ein Würdenträger in der christlichen Kirche.



Römisch-katholische Kirche |




Kardinal mit drei Bischöfen


In der katholischen Kirche wird als Prälat der Inhaber ordentlicher Leitungsbefugnisse (so beispielsweise ein Bischof oder ein Abt) bezeichnet. Es kann sich bei einem Prälaten jedoch auch um den Inhaber höherer kurialer Ämter handeln. Die Prälaten werden mit ihrem jeweils höchsten Titel angesprochen, z. B. „(Hochwürdigster) Herr Kardinal“ bzw. „(Eure) Eminenz“.


Weit häufiger trifft man in der katholischen Kirche jedoch auf die Ehrenprälaten. Hierbei handelt es sich um verdiente Priester, die vom Papst einen der drei möglichen Ehrenprälatentitel erhalten haben, meist, um in Vertretung des Bischofs bedeutende repräsentative Aufgaben, z. B. gegenüber dem Staat, wahrnehmen zu können. Papst Franziskus hat im Januar 2014 die möglichen päpstlichen Ehrentitel von drei auf einen reduziert. Seitdem wird nur noch der Titel Päpstlicher Ehrenkaplan mit der Anrede Monsignore vergeben.[1]


Der Rang eines Prälaten konnte in früheren Jahrhunderten auch für Geld verliehen werden, so etwa im Falle des adligen Lorenzo Corsini, des späteren Papstes Clemens XII., der 30.000 Scudi für den Rang eines Prälaten bezahlte.




Evangelische Kirche |


In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg werden die als „Regionalbischöfe“ und Stellvertreter des Bischofs in den Prälaturen (auch Sprengel genannt und Regierungsbezirken vergleichbar) wirkenden Mitglieder der Kirchenleitung auch Prälat beziehungsweise Prälatin genannt.


In der Unierten Badischen Landeskirche war der Prälat 1819 bis 1933 der geistliche Leiter. Johann Peter Hebel war der erste Prälat. 1933 nahm der letzte Prälat den Titel „Landesbischof“ an, wobei die Funktion des Kirchenpräsidenten, der bisher die Leitung der Kirchenverwaltung innehatte, mit dem Amt des Prälaten vereinigt wurde. Heute sind die beiden Prälaten der Kirchenkreise Nord- und Südbaden Seelsorger der Pfarrerschaft und Mitglieder des Oberkirchenrates. Sie sind direkt dem Landesbischof unterstellt („verlängerte Arme“ des Bischofs), ohne dass sie selbst Vorgesetzte der Pfarrer und Dekane im jeweiligen Kirchenkreis sind. Ihre weitere Funktion ist die Organisation der Pfarrerfortbildung.


In der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck führt der geistliche Stellvertreter des Bischofs den Titel Prälat. Der Prälat ist Mitglied der Landessynode und des Rates der Landeskirche. Er ist Personalchef für das geistliche Personal. Der erste Prälat hier war der spätere Professor für Altes Testament in Kiel, Hans Wilhelm Hertzberg.


Der oder die Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union trägt ebenfalls den Titel Prälat beziehungsweise Prälatin. Bis zum 1. Juni 2013 wurde die Position von Bernhard Felmberg bekleidet. Nachfolger ist Martin Dutzmann. Gleiches gilt für den aus Anlass der Luther-Dekade ernannten Beauftragten der EKD in Lutherstadt Wittenberg, Prälat Stephan Dorgerloh, der inzwischen ein staatliches Amt bekleidet und daher auch den mit seiner früheren kirchlichen Funktion verbundenen Prälatentitel nicht mehr führt.



Einzelnachweise |




  1. Papst schafft Ehrentitel ab. In: Tagesspiegel, 6. Januar 2014. Abgerufen am 21. Juni 2017.









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