Wissenschaftlicher Mitarbeiter








Als wissenschaftliche Mitarbeiter werden Angestellte oder Beamte an einer Hochschule, einem Forschungsinstitut, einer Bundes- oder Versuchsanstalt bezeichnet, die dort wissenschaftliche Tätigkeiten im Rahmen ihres Arbeitsbereiches ausüben. Meist sind solche Mitarbeiter einem Wissenschaftler in höherer Position (Professor, Dozent, Projekt- oder Abteilungsleiter) zugeordnet.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Hochschulen


  • 2 Bundesbehörden und -gerichte


  • 3 Siehe auch


  • 4 Nachweise


  • 5 Literatur





Hochschulen |


An Hochschulen bearbeiten wissenschaftliche Mitarbeiter Forschungsprojekte und führen in der Regel auch Lehrveranstaltungen (z. B. Proseminare, Übungen, Praktika) durch. Die Anzahl der verpflichtenden Semesterwochenstunden kann sich je nach Staat, Bundesland und Art des Dienstverhältnisses stark unterscheiden, in Deutschland auch innerhalb der jeweiligen Bundesländer. Bei verbeamteten wissenschaftlichen Mitarbeitern gehören Lehrveranstaltungen zu den Dienstpflichten. Vielfach sind wissenschaftliche Mitarbeiter Nachwuchswissenschaftler, die auf die eigene Promotion hinarbeiten oder nach der Promotion als sogenannte Postdocs oder Habilitanden beschäftigt sind.


Zu unterscheiden ist zwischen Beamten auf Zeit (siehe dazu auch: wissenschaftlicher Assistent) und Mitarbeitern im Angestelltenverhältnis. In einigen Bundesländern ist für die Ernennung zum Akademischen Rat oder Oberrat an einer Hochschule die Promotion oder eine gleichwertige Leistung Voraussetzung. Sie führen folgende Amtsbezeichnungen:




  • Akademischer Rat (A 13); in Österreich: Wissenschaftlicher Rat

  • Akademischer Oberrat (A 14)

  • Akademischer Direktor (A 15)

  • Leitender Akademischer Direktor (A 16)


Leitende Akademische (bzw. wissenschaftliche) Direktoren gibt es jedoch kaum, und insgesamt ist die Zahl der verbeamteten Mitarbeiter an bundesdeutschen und österreichischen Hochschulen seit Jahren rückläufig.


Der größte Teil des sogenannten akademischen Mittelbaus in der Bundesrepublik Deutschland besteht aus wissenschaftlichen Mitarbeitern, die befristet im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden; sie tragen keine besondere Amtsbezeichnung. Die Befristung erfolgt dabei zumeist nicht nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, sondern nach dem eigens für den Wissenschaftssektor geschaffenen Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG). Nach derzeitigem deutschen Recht beträgt die Höchstdauer einer befristeten Anstellung an einer Hochschule 12 Jahre, im medizinischen Bereich einer Hochschule bis zu 15 Jahre. Dabei werden Zeiten als Angestellter und Beamter zusammengezählt. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum ist bei bestimmten gesetzlich festgelegten Ausnahmetatbeständen und bei Drittmittelfinanzierung möglich.[1] In Österreich sind die Zeiträume ähnlich. Unabhängig von ihrer Vergütungsgruppe werden Wissenschaftliche Mitarbeiter (bei Universitäts-/ Masterabschluss BAT IIa bis I oder TV-L E 13 bis E 15, bei abgeschlossenem Fachhochschul-/ Bachelorstudium BAT Vb bis IVb bzw. TVöD oder TVL E 9 bis E 12) als Wissenschaftliche Angestellte bezeichnet.


Im Oktober des Jahres 2011 gab die Deutsche Forschungsgemeinschaft eine Empfehlung zur Bezahlung von Promovierenden heraus. Darin werden Unterschiede in der Bezahlung entsprechend den verschiedenen Fachbereichen sichtbar. Weil rechtlich keine Differenzierung zwischen unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen vorgesehen ist, wird eine Reduzierung der vertraglichen Arbeitszeit vorgeschlagen. In den Geisteswissenschaften wird ein Teilzeitarbeitsverhältnis mit 65 % der Regelarbeitszeit vorgeschlagen, wohingegen in den Ingenieurswissenschaften 100 % Vollzeitstellen empfohlen sind.[2] Da abweichend von der vertraglich festgesetzten Arbeitszeit zumeist ein Vollzeitäquivalent abzuleisten ist, werden hierdurch gesetzliche Beschränkungen des TV-L umgangen. Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen von Promovierenden beläuft sich auf 1.261 Euro. 12 % der Promovierenden haben ein Einkommen von weniger als 826 Euro und liegen damit unter der Armutsgrenze gemäß Definition des Mikrozensus 2010.[3]


Das Land Baden-Württemberg hat mit Gesetz vom 7. November 2007[4] die Bezeichnung der wissenschaftlichen Mitarbeiter in „Akademische Mitarbeiter“ (mit Großschreibung des Adjektivs) geändert.


In Österreich sind die Mitarbeiter zu einem relativ großen Teil Hochschulassistenten, eine weitere Gruppe wird als Projektassistenten bezeichnet.



Bundesbehörden und -gerichte |




Siehe auch |




  • Europäische Charta für Forscher, Eurodoc


  • Wissenschaftliche Hilfskraft, Wissenschaftlicher Assistent, Akademischer Mittelbau



Nachweise |




  1. WissenschaftsZeitVertragsGesetz (WissZeitVG)


  2. Deutsche Forschungsgemeinschaft: Hinweis zur Bezahlung von Promovierenden. Nr. 55.02. Bonn Oktober 2011 (dfg.de [PDF]). 


  3. Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017 – Statistische Daten und Forschungsbefunde zu Promovierenden und Promovierten in Deutschland. S. 30, doi:10.3278/6004603w (wbv.de [abgerufen am 20. Oktober 2017]). 


  4. Landtag von Baden-Württemberg (Hrsg.): Gesetzesbeschluss des Landtags - Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich. Drucksache 14 / 1967, 14. November 2007 (landtag-bw.de [PDF]). 



Literatur |


  • Tanja Barthelmes: An der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik? Die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Eine empirische Studie. Diplomica Verlag, Hamburg 2007, ISBN 978-3-8366-5311-4 (Zugleich: Heidelberg, Universität, Magisterarbeit, 2005). 




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