Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau






Logo der SVLFG


Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist seit dem 1. Januar 2013 als Verbundträger Nachfolgerin der ehemals eigenständigen regionalen landwirtschaftlichen Sozialversicherungen[1].
Die SVLFG ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Hauptsitz im nordhessischen Kassel. Sie ist Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung für folgende Versicherungszweige:[2][3]



  • die Gesetzliche Unfallversicherung als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

  • die Alterssicherung der Landwirte als Landwirtschaftliche Alterskasse

  • die Gesetzliche Krankenversicherung als Landwirtschaftliche Krankenkasse

  • die Gesetzliche Pflegeversicherung als Landwirtschaftliche Pflegekasse, die der Landwirtschaftlichen Krankenkasse in Personalunion angegliedert ist


Geleitet wird die SVLFG im Rahmen der Selbstverwaltung durch die Zusammenarbeit zwischen dem Ehrenamt (Vertreterversammlung und Vorstand) und der hauptamtlichen Geschäftsführung, die aus Claudia Lex, Reinhold Knittel und Gerhard Sehnert besteht.[4] Sie unterliegt der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesversicherungsamtes (BVA).


Im Außenverhältnis treten die vier Versicherungszweige weiterhin beispielsweise als Landwirtschaftliche Krankenkasse auf und nehmen ihre Rechte und Pflichten als Teil der gesamten gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland wahr.[5] Daher wurden die bisherigen regionalen Träger kraft Gesetzes zu Geschäftsstellen, denen als originäre Aufgabe die operative, ortsnahe Betreuung der Versicherten zukommt. Strategische, politische und grundsätzliche Fragen werden durch die Hauptverwaltung wahrgenommen. Deren Umsetzung obliegt sodann der operativen Ebene vor Ort nach dem sogenannten Stablinienmodell.


Die Errichtung der SVLFG wurde durch das am 18. April 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I Nr. 16 Seite 579) veröffentlichte Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG) geregelt.[6] Durch die Zusammenfassung der bisherigen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu einem Bundesträger versprachen sich der Bund – als Hauptfinanzierer der agrarsozialen Sicherung – und die Vertreter des Berufsstandes eine Entlastung bei den Verwaltungskosten (Synergieeffekt) und eine gerechtere Verteilung der Beitragslasten.


Für einen Übergangszeitraum bis 2017 kam es zwangsläufig zu Verschiebungen der regionalen Beitragslasten („Nord-Süd-Gefälle“, unterschiedliche Agrarstrukturen), bis sich ein bundeseinheitlicher Beitragsmaßstab etabliert hatte. Daher forderte der Bundesrat seinerzeit eine begleitende finanzielle Stützung dieses Prozesses (BRDS 65/1/12 vom 20. Februar 2012), um – Zitat – „Härtefälle angemessen abzumildern“. Dafür sah das LSV-NOG Beitragsangleichungen sowohl bei den Unfall- als auch bei den Krankenversicherungsbeiträgen vor: Auf Basis der bisherigen, regionalen Beiträge wurden die zukünftig bundeseinheitlichen Beiträge stufenweise angeglichen. Bei den Alters- und Pflegekassenbeiträgen bestand kein Handlungsbedarf, da sie ohnehin nach wie vor bundesweit einheitlich gestaltet sind (gleicher Alterskassenbeitrag/Beitragszuschuss, gleicher prozentualer Zuschlag zum Krankenversicherungsbeitrag bzw. Beitragssatz).


Zum 1. November 2016 richtete sich die SVLFG weiter nach ihrer seit dem Jahre 2013 bundesweit zugewiesenen Zuständigkeiten aus: Die Betreuung der Versicherten wurde durch drei Dienstleistungszentren hinsichtlich der präventions-, leistungs-, versicherungs- und beitragsrechtlichen Themengebiete konzentriert. Daneben wurden für Teilbereichen kompetenzorientierte, bundesweit zuständige Fachbereiche (z. B. die Arbeitgeberbetreuung, die Vertragsverhältnisse mit den Leistungserbringern oder der Forderungseinzug) eingerichtet, die damit organisatorisch gestrafft worden sind und so Synergieeffekte nutzen können.


Hinsichtlich der Leistungsansprüche gegenüber diesem Sozialversicherungsverbund gab es durch die Neuregelungen keine Änderungen für die Versicherten.



Bildergalerie |




Weblinks |


  • Website der SVLFG


Einzelnachweise |




  1. [1] Wortlaut des LSV-NOG - Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vom 12. April 2012


  2. Pressemitteilung der LSV vom 25. April 2012 zur konstituierenden Sitzung des Errichtungsausschusses


  3. §2 I 2 der SVLFG-Satzung vom 9. Januar 2013 (PDF; 775 kB)


  4. Geschäftsführung Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)


  5. Informationen zum Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung


  6. Internetseite des BMELV zum LSV NOG









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