Petitionsausschuss




Der Petitionsausschuss ist in Deutschland ein parlamentarischer Ausschuss oder ein Ausschuss in kommunalen Vertretungskörperschaften, etwa des Bundestags, des Landtags oder des Gemeinderates, der sich mit Eingaben von Bürgern befasst, die sich von einer Behörde oder einem staatlichen Organ ungerecht behandelt fühlen. Auch Bürger, die Anregungen zur Änderungen bestehender Gesetze haben, können sich mit Petitionen an den Petitionsausschuss des zuständigen Gesetzgebers wenden. Der Petitionsausschuss bildet daher eine wichtige Schnittstelle zwischen den gewählten Repräsentanten und der Bevölkerung.



Petitionsrecht |


Das Petitionsrecht ist im Art. 20, Abs. 2, Pkt. d des AEUV sowie im Art. 17 Grundgesetz geregelt:. Nach dem Grundgesetz hat Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Für die Inanspruchnahme dieses außergerichtlichen Rechtsbehelfs ist weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch Volljährigkeit erforderlich. Auch Petitionen zugunsten Dritter sind möglich.



Siehe auch |



  • Petitionsausschuss (Europäisches Parlament)

  • Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

  • Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags

  • Petitionsausschuss des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern






Rechtshinweis
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!



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