Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Schleiden
Basisdaten Titel: Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Schleiden Art: Landesgesetz Geltungsbereich: Nordrhein-Westfalen Rechtsmaterie: Kommunalrecht Erlassen am: 24. Juni 1969 (GV NW S. 383) Inkrafttreten am: 1. Juli 1969 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Schleiden wurde am 11. März 1969 verkündet und gliederte die Gemeinden im Landkreis (später Kreis) Schleiden neu. Vor der Gemeindereform gab es im Landkreis Schleiden bereits eine freiwillige Fusion der Stadt Heimbach mit der Gemeinde Hausen zur neuen Stadt Heimbach, die gleichzeitig die Auflösung des Amtes Heimbach mit sich brachte. Durch das Aachen-Gesetz fanden später einige weitere Veränderungen statt, unter anderem wurde der Kreis Schleiden in den neuen, größeren Kreis Euskirchen eingegliedert. Kurzbeschreibung | I. Abschnitt Gebietsänderungen im Bereich der Gemeinden ...