Landeswappen des Saarlandes




















Landeswappen des Saarlandes

Wappen des Saarlands.svg
Details
Eingeführt

1. Januar 1957
durch Gesetz vom 9. Juli 1956
Schildform und Aufteilung
gevierter Halbrundschild:

  1. Grafschaft Saarbrücken

  2. Kurtrier

  3. Herzogtum Lothringen

  4. Herzogtum Pfalz-Zweibrücken


Vorgänger-
versionen

Das Landeswappen zählt ebenso wie die Landesflagge zu den Hoheitszeichen des Saarlandes. Es wurde durch das Gesetz über das Wappen des Saarlandes vom 9. Juli 1956 mit Wirkung zum 1. Januar 1957, dem Datum des Beitrittes des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland, eingeführt. Die Führung des Wappens ist den staatlichen Behörden des Saarlandes vorbehalten. Die Verwendung ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Landeswappen


    • 1.1 Wappenbeschreibung


    • 1.2 Bedeutung


    • 1.3 Standarte




  • 2 Wappenzeichen


  • 3 Alte Landeswappen


    • 3.1 1919–1935


    • 3.2 1948–1956




  • 4 Siehe auch


  • 5 Literatur


  • 6 Einzelnachweise





Landeswappen |



Wappenbeschreibung |





Briefmarke von 1994 aus der Serie: Wappen der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Gold und Silber werden hier als Metalle und nicht als Farben dargestellt.


Die amtliche Beschreibung des Wappens in diesem Gesetz lautet:





„Das Landeswappen zeigt in einem gevierten Halbrundschild vom Standpunkt
des Schildhalters aus:




  • rechts oben: einen goldgekrönten und rotgezungten silbernen Löwen im blauen Feld, bestreut mit silbernen Kreuzen;

  • links oben: ein rotes geschliffenes Kreuz im silbernen Feld;

  • rechts unten: drei einen roten Balken belegende, gestümmelte silberne Adler im goldenen Feld;

  • links unten: einen rotgekrönten, rotbewehrten und rotgezungten goldenen Löwen im schwarzen Feld.“[1]






Bedeutung |



Das Landeswappen zeigt die Symbole der vier bedeutendsten Fürstentümer, die vor 1789 bzw. 1815 große Gebietsteile des heutigen Bundeslandes besaßen:



  • den silbernen Löwen der Grafen von Saarbrücken, das Feld bestreut mit den silbernen Kreuzen der Grafen von Saarbrücken-Commercy; der silberne Löwe darf nicht mit dem goldenen Löwen der Grafen und Fürsten von Nassau-Saarbrücken verwechselt werden, vgl. dazu das Wappen des Regionalverbandes Saarbrücken;

  • das rote, geschliffene Kreuz von Kurtrier;

  • der Schrägbalken mit den drei Alérions aus dem Wappen des Herzogtums Lothringen;

  • den Pfälzer Löwen des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken.



Das Wappen wurde vom Landesarchiv Saarbrücken entworfen, das dabei das Wappen des Historischen Vereins für die Saargegend von 1856 als Vorlage benutzte, das mit nur marginalen Varianten (es fehlen z. B. die silbernen Kreuze) die vier selben Teilwappen benutzte, allerdings in anderer Anordnung.



Standarte |


Auch die Standarte („Autoflagge“) der beiden ranghöchsten Politiker des Bundeslandes, des Landtagspräsidenten und des Ministerpräsidenten, trägt das Landeswappen.




Wappenzeichen |


Das Saarland-Symbol, auch Signet oder Logo genannt, darf, im Gegensatz zum offiziellen Landeswappen, von allen Bürgerinnen und Bürgern (d. h. von jedermann) kosten- und genehmigungsfrei verwendet werden, um die Zugehörigkeit und Verbundenheit mit dem Saarland zum Ausdruck zu bringen. Es wurde dazu der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Das Symbol darf bei einer Anwendung nicht verändert/verfremdet bzw. in andere, eigene Layouts fließend integriert werden.[2] Es handelt sich um eine stilisierte Fassung des Landeswappens.




Alte Landeswappen |



1919–1935 |




Flagge des Saargebietes 1920–1935


Im Saargebiet, das durch den Versailler Vertrag geschaffen worden war, hatte die Regierungskommission am 28. Juli 1920 folgendes Wappen erlassen:



  • rechts oben: ein silbernes Zugrad mit gekreuzten Schlägeln im schwarzen Feld aus dem Stadtwappen von St. Ingbert;

  • links oben: die rote Rose im silbernen Feld von St. Johann aus dem Stadtwappen von Saarbrücken;

  • rechts unten: die aufgehende goldene Sonne über blauen Wolken im silbernen Feld aus dem Stadtwappen von Saarlouis;

  • links unten: den silbernen Löwen mit vier Kreuzen im blauen Feld, den Löwen der Grafen von Saarbrücken aus dem Stadtwappen von Saarbrücken.


Die zugehörige Landesflagge zeigte die Farben Blau, Weiß (heraldisch: Silber) und Schwarz. Die Farbzusammenstellung der Landesflagge nahm die Grundfarben der einzelnen Wappenfelder des Saargebietswappens auf,[3] konnte aber auch als Anlehnung an die Farben der seit dem Wiener Kongress bedeutendsten historischen Territorien im Saarraum, nämlich schwarz-weiß für Preußen und weiß-blau für Bayern, gedeutet werden.



1948–1956 |




Flagge des Saarlandes 1948–1956


Wenn auch bereits eine Fahne geschaffen war, verfügte das nun vergrößerte Saarland zunächst über kein eigenes Wappen und man wollte auch nicht auf das bereits bestehende Wappen aus der Zeit des Saargebietes zurückgreifen. So veranstaltete die Regierung des Saarlandes im Februar 1948 ein Preisausschreiben zur Erlangung eines neuen Staatswappens. Vorgabe war, dass im Schildbild enthaltene Elemente eine Friedenstaube und/oder eine Brücke sein sollten. Einen direkten Rückgriff auf die Wappenelemente feudaler Herrschaftsverhältnisse im Bezug auf die historische Saarregion wollte man dadurch ausschließen. Die Entscheidung des Wettbewerbes fiel im Dezember 1948. In Anlehnung an die neue Landesflagge wurde ein weißes Skandinavisches Kreuz auf blaurotem Grund geschaffen. Artikel 61 und 62 der Verfassung des Saarlandes besagten: Artikel 61: „Die Fahne des Landes besteht aus einem weißen Kreuz auf blau-rotem Grund.“ Artikel 62: „Das Nähere darüber, sowie über das Landeswappen, bestimmt ein Gesetz.“[4]


Am 14. Dezember wurde das Gesetz über das Landeswappen veröffentlicht.[5]





„Auf Grund des Artikels 61 der Verfassung des Saarlandes hat der Landtag folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Einziger Paragraph.
Das Landeswappen stellt einen Schild mit einer Brückenkrone dar. Die Breite des unteren halbkreisförmigen Schildes verhält sich zu seiner Länge wie 4:5. Der Schild ist durch ein Kreuz in der Weise gevierteilt, daß die beiden oberen Felder die Form eines Quadrates erhalten. Die Breite der Teilungslinie beträgt 1/15 der Schildbreite. Die oberen Felder sind lichtkobaltblau, die unteren mittelzinnoberrot gehalten. Die Farbe des Kreuzes ist silber bzw. weiß. Der Schild ist von einem silbernen bzw. weißen Streifen von 1/40 der Schildbreite umrandet. Die Brückenkrone ist mittelzinnoberrot und erstreckt sich über die obere Breite des Schildes. Die Brücke hat vier Pfeiler, die durch drei gleiche Bögen verbunden sind. Die Pfeiler haben eine Höhe von 1/5 und eine Breite von 1/12 des Wappenschildes. Die lichte Bogenhöhe ist gleich der Pfeilerbreite und steht zur Bogenstärke im Verhältnis 1:1.


Saarbrücken, den 14. Dezember 1948.“





Die Farbzusammenstellung konnte als Anlehnung an die französische Tricolore oder an die Farben der bedeutenden historischen Territorien im Saarraum, nämlich weiß-rot für Kurtrier und weiß-blau für die Kurpfalz, gedeutet werden. Das Kreuz selbst sollte die christliche Prägung des gesamten gesellschaftlichen Lebens nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Systems, die Brückenkrone die verbindende Aufgabe des Saarlandes zwischen den Nachbarstaaten symbolisieren, ohne dass dies ausdrücklich in einer offiziellen Verlautbarung von Gesetzesrang formuliert worden wäre.[6] Somit entspricht die Wappengestaltung in ihrer Ikonographie (Brücke als Symbol der Völkerverständigung, Kreuz als Zeichen der christlichen Werteorientierung) den in der Präambel der Verfassung des Saarlandes genannten Staatszielen:[7]





„Der Landtag des Saarlandes, vom Volk frei gewählt, hat daher (…) nach Überwindung eines Systems, das die menschliche Persönlichkeit entwürdigte und versklavte, Freiheit, Menschlichkeit, Recht und Moral als Grundlagen des neuen Staates zu verankern, dessen Sendung es ist, Brücke zur Verständigung der Völker zu bilden und in Ehrfurcht vor Gott dem Frieden der Welt zu dienen, die folgende Verfassung beschlossen:“






Siehe auch |



  • Flagge des Saarlandes

  • Liste der Wappen im Saarland

  • Wappenzeichen in Deutschland



Literatur |




  • Kurt Hoppstädter: Die Wappen des Saarlandes, I. Teil, Hrsg.: Historischer Verein für das Saarland e. V. in Zusammenarbeit mit dem Landesarchiv der Regierung des Saarlandes (Zeitschrift für saarländische Heimatkunde, 3. Jg., Heft 1–4), Saarbrücken 1953.

  • Hermann Lehne, Horst Kohler: Wappen des Saarlandes. Landes- und Kommunalwappen. Saarbrücken 1981.



Einzelnachweise |




  1. § 1 des Gesetzes Nr. 509 über das Wappen des Saarlandes vom 9. Juli 1956, in Kraft seit dem 1. Januar 1957


  2. Saarland.de: Stilisiertes Wappen zur freien Verwendung (Farbe)


  3. Verordnung der Regierungskommission des Saargebietes vom 28. Juli 1920, abgedruckt in: Kurt Hoppstädter: Die Wappen des Saarlandes, I. Teil, Hrsg.: Historischer Verein für das Saarland e. V. in Zusammenarbeit mit dem Landesarchiv der Regierung des Saarlandes (Zeitschrift für saarländische Heimatkunde, 3. Jg., Heft 1–4), Saarbrücken 1953, S. 13–14.


  4. Die Verfassung des Saarlandes, Mit den Konventionen über das Steuer-, Haushalts- und Justizwesen, Saarbrücken 1948, S. 30.


  5. Kurt Hoppstädter: Die Wappen des Saarlandes, I. Teil, Hrsg.: Historischer Verein für das Saarland e. V. in Zusammenarbeit mit dem Landesarchiv der Regierung des Saarlandes (Zeitschrift für saarländische Heimatkunde, 3. Jg., Heft 1–4), Saarbrücken 1953, S. 15.


  6. Rolf Wittenbrock: … Du heiliges Land am Saaresstrand, Konfessionsschule und Identitätssuche, in: Von der ‚Stunde 0‘ zum ‚Tag X‘, Das Saarland 1945-59, Katalog zur Ausstellung des Regionalgeschichtlichen Museums im Saarbrücker Schloß, Saarbrücken 1990, S. 257–272, hier: S. 267.


  7. Die Verfassung des Saarlandes, mit den Konventionen über das Steuer-, Haushalts- und Justizwesen, Saarbrücken 1948, S. 20.


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