Interessenverband









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Ein Interessenverband ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, der den politischen Willensbildungsprozess und das staatliche Handeln beeinflussen will.[1] Interessenverbände versuchen auf die Gesetzgebung Einfluss zu nehmen.[2] Ihre Tätigkeit bezeichnet man als Lobbyismus.


Im Unterschied zu Parteien nehmen Interessenverbände nicht an allgemeinen Wahlen teil.[2]




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Formen und Möglichkeiten


    • 1.1 Vereinigungen im Wirtschaftsleben und in der Arbeitswelt


    • 1.2 Vereinigungen mit sozialen Zielen


    • 1.3 Vereinigungen im Bereich Freizeit und Erholung


    • 1.4 Vereinigungen in den Bereichen Kultur und Wissenschaft


    • 1.5 Vereinigungen mit ideellen und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen


    • 1.6 Möglichkeiten und Adressaten der Einflussnahme




  • 2 Deutschland


  • 3 Siehe auch


  • 4 Einzelnachweise





Formen und Möglichkeiten |


Vereinigungen, die als Interessenverband agieren können, gibt es in fast allen Bereichen der Gesellschaft. Sie können nach ihren Tätigkeitsfeldern in fünf Gruppen eingeteilt werden:[3]



Vereinigungen im Wirtschaftsleben und in der Arbeitswelt |




  • Wirtschaftsverbände, z. B. Bundesverband der Deutschen Industrie, Deutscher Industrie- und Handelskammertag;


  • Gewerkschaften, z. B. Deutscher Gewerkschaftsbund, Beamtenbund;


  • Verbraucherverbände, z. B. Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände



Vereinigungen mit sozialen Zielen |




  • Wohlfahrtsverbände,

  • Deutscher Mieterbund



Vereinigungen im Bereich Freizeit und Erholung |



  • Hobbyvereine (z. B. Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde)

  • Sportvereine (wie Deutscher Olympischer Sportbund)



Vereinigungen in den Bereichen Kultur und Wissenschaft |



  • P.E.N.

  • Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands



Vereinigungen mit ideellen und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen |



  • Menschenrechtsorganisationen (FGQ, amnesty international, Kinderschutzbund)

  • Tierrechtsorganisationen (People for the Ethical Treatment of Animals, Ärzte gegen Tierversuche)

  • Naturschutzorganisationen (Greenpeace, BUND)



Möglichkeiten und Adressaten der Einflussnahme |


Pötsch unterscheidet fünf Möglichkeiten der Einflussnahme:[4]




  • Öffentlichkeit: Interessenverbände werben mithilfe der Medien, durch persönliche Kontakte zu Journalisten, durch Pressekonferenzen, durch Informationsmaterial oder eigene Presseorgane für ihre Ziele. Schärfere Mittel der Interessendurchsetzung sind Anzeigenkampagnen, Demonstrationen und Streiks.


  • Parteien: Interessenverbände stehen teils einer Partei nahe und unterstützen diese auch im Wahlkampf. Sie versuchen ihre Ziele in Parteiprogrammen zu verankern.


  • Parlamente: Interessenverbände verschaffen Mitgliedern oder Funktionären Abgeordnetenmandate. Als Fachleute ziehen diese Abgeordneten in die zuständigen parlamentarischen Ausschüsse ein.


  • Regierung und Bürokratie: Interessenverbände verhandeln direkt mit Regierungsmitgliedern und der Ministerialbürokratie.

  • Organe der Europäischen Union: Die Verlagerung vieler Entscheidungen auf die Ebene der Europäischen Union hat zur Folge, dass europäische Dachverbände auf die Entscheidungsprozesse der EU einwirken.



Deutschland |


Unter den Verbänden gelten in Deutschland über 5000 als solche, die politische Interessen verfolgen.[5] Die Spitzenverbände mit bundespolitischen Interessen können sich in die Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern, auch kurz Lobbyliste, eintragen lassen (2241, Stand: 27. März 2015), die beim Präsidenten des Deutschen Bundestages geführt wird. Die Geschäftsordnungen von Bundestag und Bundesregierung sehen die Mitwirkung von Interessenverbänden ausdrücklich vor.[5]


Als bedeutsame Interessenverbände mit einer im Grundgesetz herausgehobener Stellung (Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie) gelten die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände.[5]


Historisch gesehen gab es im Deutschen Reich nach 1871 die verschiedensten Interessenverbände. Zu den wirtschaftlichen Interessenverbänden gehörte zum Beispiel der Bund der Landwirte.



Siehe auch |



  • Interessengruppe

  • Industrieverband

  • Lobbyismus

  • Verbändevereinbarung



Einzelnachweise |




  1. Vgl. Eberhard Schuett-Wetschky: Interessenverbände und Staat. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1997, S. 9.


  2. ab Satz nach Eckart Thurich: pocket politik. Demokratie in Deutschland, 2006, Bundeszentrale für politische Bildung, online unter http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=3GVBBT


  3. Einteilung und Beispiele nach Horst Pötzsch: Die Deutsche Demokratie. 5. Auflage, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2009, S. 48–52, online unter http://www.bpb.de/themen/BWDJ3P,0,0,Interessenverb%E4nde.html


  4. Liste nach Horst Pötzsch: Die Deutsche Demokratie. 5. Auflage, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2009, S. 48–52, online unter http://www.bpb.de/themen/BWDJ3P,0,0,Interessenverb%E4nde.html


  5. abc Satz nach Horst Pötzsch: Die Deutsche Demokratie. 5. Auflage, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2009, S. 48–52, online unter http://www.bpb.de/themen/BWDJ3P,0,0,Interessenverb%E4nde.html.









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