Terrasse (Architektur)







Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst.




Terrassen am Schloss Saint-Germain-en-Laye (Frankreich)





Dachterrasse in New York City




Die so genannten hängenden Gärten der Semiramis in Babylon; eines der sieben Weltwunder der klassischen Antike: stufenförmig angelegte große Garten- bzw. Parkterrassen


Eine Terrasse (von lat. terra = Erde, Erdboden) ist eine überdachte oder nicht überdachte größere Fläche (Plattform) an einem Haus, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen ist.[1] Eine Veranda ist eine kleinere und meist länglich überdachte Terrasse. Terrassen sind auf oder unter der Erdgeschossebene eines Gebäudes oder auf dem Dach (s. auch Dachgarten).


Als Terrassen werden auch stufenförmige mehrgeschossige Flächen bezeichnet, die alleine stehen oder als Gärten oder als Vorbauten von zum Beispiel Schlössern dienen.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Konstruktion


  • 2 Nutzung


  • 3 Terrassenhaus (Stufenhaus)


  • 4 Geschichte


  • 5 Rechtliches in Deutschland


  • 6 Weblinks


  • 7 Einzelnachweise





Konstruktion |


Der Unterbau (die Substruktion) von Terrassen erfordert steinerne Stützmauern oder eine Konstruktion aus Beton oder Holz. Der Belag besteht oft aus Holz, Beton- oder Natursteinplatten, kann aber auch aus anderen Materialien bestehen.


Im übertragenen Sinn werden heute auch Plattformen auf dem Dach (Dachterrassen) oder auf der Ebene eines Obergeschosses als Terrassen bezeichnet, die architekturgeschichtlich korrekte Bezeichnung für letztere ist Söller oder Altan.


Auf Bergen oder geeigneten Geländestufen mit guter Fernsicht werden oft spezielle, ebenerdige Aussichtsterrassen angelegt. Als solche werden auch große Plattformen auf Aussichtswarten bezeichnet.



Nutzung |


Die Terrasse ist ein Freisitz. Als architektonisches Element schafft sie oft einen Übergang zwischen dem Inneren eines Gebäudes und dem angrenzenden Garten. Die angrenzenden Räume sind in der Regel mit großen Türen und Fenstern zur Terrasse hin geöffnet. Die Plattform selbst kann als geschützter Außenbereich gestaltet sein, indem sie teilweise oder ganz überdacht oder von einer Markise oder einer Pergola beschattet wird.
Der Garten kann sich unmittelbar an die Terrasse anschließen oder sich auf einer tieferen Ebene (bzw. höher gelegenen Ebene bei Hanglage) befinden und über Treppen oder Rampen mit der Plattform verbunden sein. Die Fläche einer Geländeterrasse kann auch selbst zur Anlage eines Gartens genutzt werden.


Auf der Sonnenseite von Berghütten sind oft hölzerne Terrassen für den gastronomischen Betrieb und zum Sonnenbaden angebaut.



Terrassenhaus (Stufenhaus) |




Terrassenhaus in Schermbeck


In der Frühgeschichte, so zum Beispiel in Ägypten und Mesopotamien, wurden ganze Paläste auf Terrassen gebaut, um den unebenen Grund auszugleichen, beispielsweise in Persepolis. Das bekannteste Terrassenhaus waren die Hängenden Gärten der Semiramis.


In der modernen Architektur des 20. Jahrhunderts wurde die Idee des Terrassenhauses wieder aufgegriffen, vor allem um in den Hanglagen der Mittelgebirge eingeschossige Wohnungen abgestuft übereinanderzulegen.


Ein modernes freistehendes Terrassenhaus in Deutschland war das ARAG-Terrassenhaus (1966 – 1992) in Düsseldorf.



Geschichte |


In der römischen Antike wurden Terrassen auch für Privathäuser (beispielsweise Villen) angelegt. Später kommen sie auch bei normannischen und staufischen Bauten vor. Im späten Mittelalter baute man auf den Arkadenhöfen der Stadtpaläste Dachterrassen, die seit dem Barock mit Balustraden gesäumt sind.


In der islamischen Architektur bilden sie den oberen Abschluss von Gebäuden. Vorzufinden bei Moscheen oder Profanbauten. Eine solche Terrasse von großen Ausmaßen ist die Esplanade des Tempelberges in Jerusalem, auf der sich Felsendom und al-Aksa-Moschee erheben.



Rechtliches in Deutschland |


Die Fläche der Terrasse/Dachterrasse wird gemäß Wohnflächenverordnung (WoFIV) vom 1. Januar 2004 nicht für die Errechnung der Heizkosten herangezogen, kann jedoch für die Ermittlung der Miete nach qualitativer Bewertung ihrer Nutzungsmöglichkeiten mit in der Regel 1/4 bis zu 1/2 ihrer tatsächlichen Fläche in die Berechnung der Wohnfläche mit eingehen.



Weblinks |



 Commons: Terrasse (Architektur) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


Einzelnachweise |




  1. http://www.duden.de/rechtschreibung/Terrasse








Popular posts from this blog

Statuo de Libereco

Tanganjiko

Liste der Baudenkmäler in Enneberg