Kurtrier
Kurtrier (auch: Erzstift Trier und Kurfürstentum Trier) war eines der ursprünglich sieben Kurfürstentümer des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Das weltliche Herrschaftsgebiet des Erzbischofs von Trier existierte von spätkarolingischer Zeit bis zum Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Seit der Wende zum 16. Jahrhundert gehörte es zum kurrheinischen Reichskreis und umfasste zur Zeit seiner größten Ausdehnung im Wesentlichen die Gebiete links und rechts der Unterläufe von Mosel und Lahn. Seine Hauptstadt war Trier, Residenzstadt seit dem 17. Jahrhundert Koblenz.
Die Erzbischöfe von Trier gehörten mit denen von Mainz und Köln zu den drei geistlichen Kurfürsten. Zusammen mit ihren vier weltlichen Standesgenossen, den Pfalzgrafen bei Rhein, den Markgrafen von Brandenburg, den Herzögen von Sachsen und den Königen von Böhmen, stand ihnen seit der Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert das Recht zur Wahl des deutschen Königs zu, das 1356 in der Goldenen Bulle bestätigt wurde.
Inhaltsverzeichnis
1 Geschichte
1.1 Entstehung
1.2 Territoriale Entwicklung
1.3 Pfälzischer Erbfolgekrieg
1.4 Das Ende des Kurstaats
1.5 Landesburgen
2 Die Ständeordnung
2.1 Der Kurfürst
2.2 Das Domkapitel
2.3 Die Landstände
3 Die Trierer Kurfürsten seit dem 13. Jahrhundert
4 Siehe auch
5 Literatur
6 Weblinks
7 Einzelnachweise
Geschichte |
Entstehung |
Das Bistum Trier entstand bereits in spätrömischer Zeit, im 3. Jahrhundert. Seit dem 6. Jahrhundert waren ihm als Erzbistum, die Suffragane von Metz, Toul und Verdun unterstellt. In spätkarolingischer Zeit begannen die Erzbischöfe von Trier mit dem Aufbau einer weltlichen Territorialherrschaft. Dieser weltliche Besitz des Bischofs von Trier, das Erzstift, ist zu unterscheiden von seinem geistlichen Einflussbereich, dem Bistum. Dessen Grenzen waren erheblich weiter gefasst. Das Erzbistum umfasste zum Beispiel auch Gebiete in Luxemburg und Frankreich. Andererseits gehörten zum Erzstift Gebiete, etwa das Amt Daun in der Eifel, die geistlich dem Bischof von Köln unterstanden.
Territoriale Entwicklung |
Seit 902 waren die Erzbischöfe von Trier auch die weltlichen Herren ihrer Residenzstadt. Bis zum Beginn des 11. Jahrhunderts blieb der entstehende Kurstaat auf Gebiete um Trier herum beschränkt, das später so genannte obere Erzstift. Dieses wurde 1018 beträchtlich erweitert, als Kaiser Heinrich II. dem Trierer Erzbischof Poppo von Babenberg den fränkischen Königshof Koblenz mitsamt dem zugehörigen Reichsgut übertrug. Das Land am Zusammenfluss von Rhein und Mosel und im unteren Westerwald bildete von da an das untere Erzstift.
Im 12. Jahrhundert gewannen die Bischöfe auch die weltlichen Besitzungen der Reichsabtei St. Maximin und die Vogteirechte des rheinischen Pfalzgrafen in ihrem Bistum.
Im 12. und 13. Jahrhundert führten eine Reihe von Auseinandersetzungen mit den rheinischen Pfalzgrafen zu Gebietsgewinnen für Trier. Streitpunkte waren unter anderem die Burg Arras, die Burg Treis und die Burg Thurant. Ergebnis war die Verdrängung der Pfalzgrafen aus dem Eifel-Mosel-Gebiet nach Süden.
Seit dem Jahr 1198 gehörten die Erzbischöfe von Trier zum Kurfürstenkollegium. Wie auch die beiden anderen geistlichen Kurfürsten waren sie Kanzler eines der drei Reichsteile. Das Amt des Erzkanzlers für Burgund wurde aber mit dem weitgehenden Verlust der französischsprachigen Gebiete des Heiligen Römischen Reichs in der frühen Neuzeit zu einem inhaltsleeren Titel.
Unter Erzbischof Balduin von Luxemburg, dem bedeutendsten Kurfürsten von Trier, gelang es zwischen 1307 und 1354, zum Teil durch kriegerische Gebietserwerbungen, eine geschlossene territoriale Verbindung zwischen dem oberen und dem unteren Erzstift herzustellen. 1309 verpfändete der spätere Kaiser Heinrich VII. die Städte Boppard und Oberwesel am Rhein an seinen Bruder Erzbischof Balduin.
In der Folgezeit gewann Kurtrier weitere Gebiete in Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus hinzu, etwa die Ämter Manderscheid, Cochem, Hammerstein und Limburg. Vor allem Kuno von Falkenstein und Werner von Falkenstein betrieben eine erfolgreiche Territorialpolitik.
Die Manderscheider Fehde 1430–1437 sorgte für erhebliche Zerstörungen und finanzielle Belastungen im Trierer Kurstaat. Ulrich von Manderscheid kämpfte gegen Raban von Helmstatt um den Trierer Bischofsstuhl. Mit dem Tod Ulrichs 1436 war die Auseinandersetzung im Wesentlichen entschieden.
Mit dem Erwerb der Grafschaft Virneburg 1545 und der Fürstabtei Prüm im Jahr 1576 war die territoriale Entwicklung des Erzstifts im Wesentlichen abgeschlossen. Anders als Kurköln und Kurmainz verfügte der Trierer Kurstaat über ein weitgehend geschlossenes Territorium. Es erstreckte sich vom Unterlauf der Saar bei Merzig beiderseits der Mosel bis Koblenz und lahnaufwärts bis Montabaur und Limburg.
In der Zeit, in der die Hexenverfolgungen in Kurtrier betrieben wurden, hatte Dietrich Flade in seiner Funktion als Hexenrichter zahlreiche Hexenprozesse geleitet und Todesurteile gesprochen. 1588 geriet er selber in einen Hexenprozess. Er wurde auf Befehl des Kurfürsten Johann von Schönenberg am 4. Juli 1588 verhaftet und am 18. September 1589 zum Feuertod verurteilt.
Unter der Regierung des Kurfürsten Philipp Christoph von Sötern wurde Trier nach dem Prager Frieden von 1635 in den Dreißigjährigen Krieg verwickelt. Die seit 1632 von französischen Truppen besetzte Bistumsstadt wurde 1635 von den Spaniern erobert und das Territorium des Kurfürstentums in den folgenden Jahren von französischen, schwedischen und kaiserlichen Soldaten verwüstet und entvölkert.
Im Jahr 1669 erließ die kurtrierische Regierung ein für das ganze Territorium geltendes Landrecht. Der Kurstaat besaß mehrere Herrschaftszentren, wobei das verkehrsgünstig gelegene Koblenz ständig an Bedeutung gewann. Die Residenz wurde 1632 aus dem unsicher gewordenen Trier nach Schloss Philippsburg in Ehrenbreitstein und 1786 in das neu erbaute Kurfürstliche Schloss von Koblenz verlegt.
Pfälzischer Erbfolgekrieg |
Im Juni und Juli des Jahres 1684 wurde die Stadt Trier nach der Eroberung Luxemburgs von französischen Truppen besetzt. Nach Ausbruch des Pfälzischen Erbfolgekriegs wurde Kurtrier fast komplett von Frankreich besetzt und stark zerstört. So gingen die Städte Cochem, Mayen, Wittlich und andere Städte in Flammen auf. Nachdem Koblenz 1688 nicht eingenommen werden konnte, wurde die Stadt aber durch Kanonenbeschuss stark beschädigt. Burg Stolzenfels am Rhein wurde 1689 völlig zerstört. Auf Grund des für das Reich unglücklichen Kriegsverlauf blieb das Erzstift in der Hand der Franzosen. 1697 wurde der Pfälzische Erbfolgekrieg durch den Frieden von Rijswijk beendet und die französischen Truppen verließen das Kurfürstentum.
Das Ende des Kurstaats |
Unter dem letzten Trierer Kurfürsten, Clemens Wenzeslaus von Sachsen, wurde Koblenz zum Sammelpunkt gegenrevolutionärer französischer Adliger. Während des Ersten Koalitionskriegs besetzten 1794 französische Revolutionstruppen den größten Teil des Kurfürstentums. Die kurtrierische Festung Ehrenbreitstein konnte sich noch bis 1799 halten, musste dann aber auch aufgeben. Seine linksrheinischen Gebiete wurden 1801 im Frieden von Lunéville Frankreich angegliedert und im Wesentlichen auf die Départements Sarre mit Sitz in Trier und Rhin-et-Moselle mit Sitz in Koblenz aufgeteilt. Die rechtsrheinischen Gebiete fielen 1803 an Nassau-Weilburg.
Beim Wiener Kongress wurden die kurtrierischen Gebiete größtenteils dem Königreich Preußen zugeschlagen und 1822 in die preußische Rheinprovinz eingegliedert. Bis auf die Region um Limburg gehören sie seit 1946 zu Rheinland-Pfalz. Das Wappen des damals neu gebildeten Landes zeigt neben dem kurpfälzischen Löwen und dem Mainzer Rad das rote Kreuz von Kurtrier.
Der Gebrauch des Titels Fürst(erz)bischof sowie die Verwendung der damit verbundenen weltlichen Würdezeichen (wie Fürstenhut und -mantel) wurde 1951 durch Papst Pius XII. auch formell abgeschafft.[1]
Landesburgen |
Zur Verwaltung und Kontrolle des Territoriums besaß Kurtrier Landesburgen. Im Gegensatz zur Lehensburg konnte der Erzbischof über Landesburgen unmittelbar verfügen. Die Anlagen waren mit erzbischöflichen Bediensteten besetzt (Amtmänner, Burgmänner, Kellner und Wächter).
Liste der Trierer Landesburgen:
Arras, Baldenau, Balduinseck, Balduinstein, Burg Bischofstein, Burg Wernerseck (Ochtendung), Boppard, Cochem, Ehrenbreitstein, Genovevaburg, Grimburg, Hartenfels, Alte Burg Koblenz, Kyllburg, Oberburg Manderscheid, Malberg, Montabaur, Neuerburg, Pfalzel, Ramstein, Rauschenburg, Saarburg, Sterrenberg, Stolzenfels, Treis, Thurant, Trier (Palastaula), Welschbillig.
Die Ständeordnung |
Die Ständeordnung des Kurfürstentums Trier sah drei Organe vor: den Kurfürsten, das Domkapitel und die Versammlung der Landstände.
Der Kurfürst |
Der Kurfürst war der oberste Landesherr des Kurfürstentums und in Personalunion Erzbischof des sehr viel größeren Erzbistums Trier. Nach der Wahl durch das Domkapitel wurde er vom Papst als Erzbischof und vom Kaiser als Kurfürst eingesetzt. In seiner weltlichen Funktion wurde er von einem Hofrat beraten und regierte seit dem 16. Jahrhundert weitgehend absolutistisch. Jedoch war er bei seinen Entscheidungen durch das so genannte Konsensrecht des Domkapitels und der Landstände häufig eingeschränkt.
Das Domkapitel |
Eine wichtige Aufgabe des Domkapitels war die Wahl des Erzbischofs. An seiner Spitze stand der Dompropst. Der Kurfürst konnte ohne die Zustimmung des Domkapitels die Landstände nicht einberufen, des Weiteren waren die Verträge des Kurfürsten ohne Gegenzeichnung durch das Domkapitel nicht gültig. In Zeiten der Sedisvakanz übernahm das Domkapitel die gesamte Regierung, konnte Münzen prägen und Kriege führen. Das Domkapitel nahm eine autonome Stellung ein, war von Steuern befreit und verwaltete seine Güter selbst.
Die Landstände |
Seit 1501 gab es in Kurtrier Landstände, die für das gesamte Kurfürstentum zuständig waren. Ihre wichtigste Aufgabe war die Bewilligung neuer Steuern. Die Schaffung dieses Gremiums war nach der Reichsreform notwendig geworden, die erstmals die Erhebung einer reichsweiten Steuer, des Gemeinen Pfennigs, vorsah.
Der Kurfürst rief den Landtag, der in der Regel einmal jährlich tagte, mit Zustimmung des Domkapitels ein. Auf den Landtagen wurde auch über Beschwerden und Forderungen der Stände beraten, die dann an den Kurfürsten weitergeleitet wurden.
Die Trierer Kurfürsten seit dem 13. Jahrhundert |
Name | von | bis |
---|---|---|
Johann I. | 1190 | 1212 |
Theoderich von Wied | 1212 | 1242 |
Arnold II. von Isenburg | 1242 | 1259 |
Heinrich II. von Finstingen | 1260 | 1286 |
Bohemond I. von Warnesberg | 1289 | 1299 |
Diether von Nassau | 1300 | 1307 |
Balduin von Luxemburg | 1307 | 1354 |
Boemund II. von Saarbrücken | 1354 | 1361 |
Kuno II. von Falkenstein | 1362 | 1388 |
Werner von Falkenstein | 1388 | 1418 |
Otto von Ziegenhain | 1418 | 1430 |
Rhaban von Helmstätt | 1430 | 1438 |
Jakob I. von Sierck | 1439 | 1456 |
Johann II. von Baden | 1456 | 1503 |
Jakob II. von Baden | 1503 | 1511 |
Richard von Greiffenklau | 1511 | 1531 |
Johann III. von Metzenhausen | 1531 | 1540 |
Johann IV. Ludwig von Hagen | 1540 | 1547 |
Johann V. von Isenburg | 1547 | 1556 |
Johann VI. von der Leyen | 1556 | 1567 |
Jakob III. von Eltz | 1567 | 1581 |
Johann VII. von Schönenberg | 1581 | 1599 |
Lothar von Metternich | 1599 | 1623 |
Philipp Christoph von Sötern | 1623 | 1652 |
Karl Kaspar von der Leyen | 1652 | 1676 |
Johann VIII. Hugo von Orsbeck | 1676 | 1711 |
Karl Joseph von Lothringen | 1711 | 1715 |
Franz Ludwig von Neuburg bei Rhein | 1716 | 1729 |
Franz Georg von Schönborn | 1729 | 1756 |
Johann IX. Philipp von Walderdorff | 1756 | 1768 |
Clemens Wenzeslaus von Sachsen | 1768 | 1803 |
Siehe auch |
- Bistum Trier
- Liste der Erzbischöfe von Trier
Amt Pfalzel, Amt Boppard, Amt Grimburg, Amt Maximin, Amt St. Paulin, Amtsbezirk Trier, Amt Saarburg, Amt Wehrheim
- Liste der Wappen mit dem Trierer Kreuz
Literatur |
Ingrid Bodsch: Burg und Herrschaft. Zur Territorial- und Burgenpolitik der Erzbischöfe von Trier im Hochmittelalter bis zum Tod Dieters von Nassau (†1307). Boppard 1989.
Peter Brommer: Kurtrier am Ende des Alten Reichs. Edition und Kommentierung der kurtrierischen Amtsbeschreibungen von (1772) 1783 bis ca. 1790. 2 Bände, Mainz 2008, ISBN 978-3-929135-59-6.- Alfons Friderichs: Auf den Spuren Balduins im Kreis Cochem-Zell. In: Heimat zwischen Hunsrück und Eifel, monatliche Beilage der Rhein-Zeitung, Nr. 5, Mai 2008, S. 4.
- Richard Laufner: Das Erzstift Trier. In: Franz-Josef Heyen (Hrsg.): Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz, Freiburg im Breisgau, Würzburg 1981, S. 42–49.
- Franz Roman Janssen: Kurtrier in seinen Ämtern, vornehmlich im 16. Jahrhundert. Studien zur Entwicklung frühmoderner Staatlichkeit. Bonn 1985, ISBN 3-7928-0478-6.
- Jakob Marx: Geschichte des Erzstifts Trier.
- Teil I
- Band 1, Trier 1858 (Volltext).
- Teil II
- Band 1: Die Abteien des Benediktiner- und Zisterzienserklosters (Volltext)
- Band 2: Die Stifte und Klöster.
- Band 1: Die Abteien des Benediktiner- und Zisterzienserklosters (Volltext)
- Teil I
- Fritz Rörig: Die Entstehung der Landeshoheit des Trierer Erzbischofes zwischen Saar, Mosel und Ruwer und ihr Kampf mit den patrimonialen Gewalten. F. Lintz, Trier 1906.
- Friedrich Rudolph: Die Entwickelung der Landeshoheit in Kurtrier bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts. In: Trierisches Archiv. Ergänzungsheft 5, S. 1–65, F. Lintz, Trier 1905.
- Dorothe Trouet, Adelsschlösser in Kurtrier. Bauten und Baupolitik der Familie von Kesselstatt im 17. und 18. Jahrhundert. Kliomedia, Trier 2007 (Geschichte und Kultur des Trierer Landes, Bd. 6), ISBN 978-3-89890-105-5.
Hermann Weber: Frankreich, Kurtrier, der Rhein und das Reich. 1623–1635. (Pariser Historische Studien; 9). Röhrscheid, Bonn 1969 (Digitalisat)- Schriff=[tlicher] an statt Mündlicher fernerer Recess : cum petitio legali des K. Fiscalis Generalis in Sachen geist. u. weltlicher Land-Ständen im Ertz-Stifft Trier contra die freie Reichs-Ritterschaft daselbst. Sambt Beylagen sub lit. A.B.C.D.E. & F. 1728 (Digitalisierte Ausgabe der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf)
- Gründlicher Unterricht Und Demonstration Daß Die im Ertz-Stifft Trier gesessene und begütete von Adel je- und allezeit denen Römischen Kayseren und Königen von Kaysern Carolo Magno biß auff jetzt allerglorwürdigst Regirende Römische Kayserl. Majestät als ihrem alleinigem allerhöchsten Oberhaupt immediate subject gewesen/ und in der bekentlichen Possession noch seye : Wie solches Durch gnugsambe mit vorgesetzten Summariis erleuterte Probatorialia à numero I. biß 16. erwiesen Sambt angehengtem Indice. 1714 (Digitalisierte Ausgabe)
- Copiae deß von einem regierenden hochwürdigen Thumb-Capitul bey Außgang letzteren Interregni abermahlen sub dato Trier den 2ten May 1729 ... unterschriebener Feyerlicher Erklährung, so dann des zwischen dem im Ertz-Stifft Trier eingesessenen Reichs-Adel ... betroffenen Vergleichs : mit angefügter ... Kayserlicher Confirmation, auch ... Ratifications-Urkunden. Krabben, Coblentz 1731 (Digitalisierte Ausgabe)
Weblinks |
Wiktionary: Kurtrier – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Frühe Orgelnachrichten aus Kurtrier
- Karte Kurtrier
Einzelnachweise |
↑ Franz Gall: Österreichische Wappenkunde. Handbuch der Wappenwissenschaft. 2. Aufl. Böhlau Verlag, Wien 1992, S. 219, ISBN 3-205-05352-4.
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