Liste der auszusondernden Literatur
Die Liste der auszusondernden Literatur ist eine vierbändige Publikation der Deutschen Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone und des Ministeriums für Volksbildung (DDR). Sie diente vor allem der Aussonderung von Büchern und Buchbeständen aus der Zeit des Nationalsozialismus. Außerdem diente sie dazu, Schriften missliebiger Autoren auszusondern, wie etwa Bücher von Friedrich Muckermann, eines entschiedenen Gegners des Nationalsozialismus.[1]
Inhaltsverzeichnis
1 Einzeltitel
2 Geschichte
3 Zitat
4 Listen in den Westzonen und der Bundesrepublik
5 Resonanz in der rechtsextremen Szene
6 Siehe auch
7 Literatur
8 Weblinks
9 Einzelnachweise
Einzeltitel |
- Liste der auszusondernden Literatur. Herausgegeben von der Deutschen Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone. Vorläufige Ausgabe nach dem Stand vom 1. April 1946 (Berlin: Zentralverlag, 1946).
- Liste der auszusondernden Literatur. Herausgegeben von der Deutschen Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone. Erster Nachtrag nach dem Stand vom 1. Januar 1947 (Berlin: Zentralverlag, 1947).
- Liste der auszusondernden Literatur. Herausgegeben von der Deutschen Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone. Zweiter Nachtrag nach dem Stand vom 1. September 1948 (Berlin: Deutscher Zentralverlag, 1948).
- Liste der auszusondernden Literatur. Herausgegeben vom Ministerium für Volksbildung der Deutschen Demokratischen Republik. Dritter Nachtrag nach dem Stand vom 1. April 1952 (Berlin: VEB Deutscher Zentralverlag, 1953).
Geschichte |
Am 13. Mai 1946 wurde mit Befehl Nr. 4 des Alliierten Kontrollrats die Aussonderung und Vernichtung von Literatur und Werken nationalsozialistischen und militaristischen Charakters angeordnet. Nach Einwänden von wissenschaftlichen Bibliotheken, die nun verbotene Literatur müsse der wissenschaftlichen Forschung und für behördliche Zwecke noch erhalten bleiben, wurde am 10. August 1946 gestattet, dass Einsicht in sie genommen werden kann.[2][3]
Im Gegensatz zu den Listen verbotener Autoren während der Zeit des Nationalsozialismus erschien die Liste der auszusondernden Literatur offen verlegt, wobei sie auch außerhalb der sowjetischen Zone gewürdigt und zu Rate gezogen wurde – jedoch ohne dass dabei sowjetische, britische, amerikanische und französische Behörden offiziell zusammenarbeiteten.
Die Einzelbände wurden von der für diese Arbeit prädestinierten Deutschen Bücherei in Leipzig erstellt – von eben der Institution, die bereits im Dritten Reich, seinerzeit im Auftrag der Parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des nationalsozialistischen Schrifttums, der „PPK“, die Positivliste des nationalsozialistischen Schrifttums betreute (nach der widerrechtlich sich nationalsozialistisch nennende Schriften verboten werden konnten). Die Deutsche Bücherei, die nur geringe Kriegsverluste im Bestand hatte, trug die organisatorische Hauptlast der Überprüfung von etwa zwei Millionen Büchern, die zu 35.000 Einträgen führten.[4]
Die 1946–1953 zusammengestellte Zensurliste geht über die vorangegangene Positivliste des Nationalsozialismus weit hinaus: Sie erfasst dezidiert nationalsozialistisches Schrifttum (insbesondere Propaganda), nationalsozialistische Kriegs- und Rassenhetze, Bücher, die die Aufdrucke und Embleme nationalsozialistischer Organisationen zeigen und die darum nicht im öffentlichen Leihverkehr der Volksbibliotheken verbleiben sollten. Anweisungen zum Herstellen von Sprengstoffen und Waffen sowie zur planmäßigen Bildung (para‑) militärischer Einheiten kamen auf die Liste, um terroristischen Anschlägen vorzubeugen und der Bildung bewaffneter Widerstandsorganisationen begegnen zu können.
Zitat |
„I. Bücher
Folgende Gruppen von Büchern sind im ganzen zu sperren, ohne daß die Titel einzeln aufgeführt werden:
- die nationalsozialistische Kleinliteratur, wie Dienstanweisungen für SS., SD., SA., HJ., BDM. usw., Berichte von NS.-Dienststellen, KdF-Reiseführer, Einblattdrucke mit nationalsozialistischen Gedichten und ähnliche ohne weiteres als NS-Schrifttum zu erkennende Druckschriften.
- die Dienstvorschriften des Heeres, der Luftwaffe und der Marine und des Reichsarbeitsdienstes einschließlich der Instruktionen, Vorschriften usw. für militärische Dienststellen.
- die seit dem Weltkrieg 1914–1918 erschienenen Geschichten und Gelegenheitsschriften deutscher Regimenter, Kompanien und sonstigen Truppeneinheiten,
- die während des Weltkrieges 1914–1918 und in den folgenden Jahren erschienenen militärische und militaristische Kleinliteratur wie Ausbildungsbücher für Heeresangehörige, Kriegsberichte, Feldpredigten, Kriegsgedichte und ähnliches Schrifttum,
- die Baupläne für Modelle von Flugzeugen, Kriegsschiffen und Kriegsfahrzeugen, in der Regel mit gedruckten Anleitungen versehen.
- Die Broschüren und Flugschriften über den Versailler Vertrag, soweit sie zu einer gewaltsamen Lösung des Vertrages auffordern,
- die Schulbücher aus den Jahren 1933–1945.
Als auszusondernde Schulbücher sind die während der nationalsozialistischen Regierung im Deutschen Reich erschienenen, im Unterricht der Volks-, Mittel- und Oberschulen sowie der obligatorischen Fachschulen benutzten Lehrbücher anzusehen. Schulausgaben deutscher Literatur, Bücher für den fremdsprachlichen Unterricht und den Religionsunterricht, ferner Wörterbücher, Logarithmentafeln, Formelsammlungen und Vorbereitungsbücher für Lehrer fallen nicht unter das generelle Verbot; soweit Bücher dieser Art trotzdem auszusondern sind, werden die Titel derselben einzeln aufgeführt.“
Hauptsächlich scheinen die Listen verwendet worden zu sein, um aus öffentlichen Bibliotheken ideologisch verdächtige Literatur zu entfernen. Zudem erlaubten sie bei Anträgen auf Wiederzulassung von Verlagen ein bequemes Urteil über deren Produktion – ein Aufgabenbereich, der in der sowjetisch besetzten Zone, die das Aufkommen von Privatverlagen behinderte, allerdings keine große Bedeutung gewann.
Die entfernten Bücher wurden als Einzelexemplare in Bibliotheken mit Aufbewahrungspflicht (Archivbibliotheken) „sekretiert“ (eingeschlossen und nur über spezielle Kataloge einer besonderen Benutzung zugänglich gemacht), zum größten Teil aber „makuliert“.
Listen in den Westzonen und der Bundesrepublik |
In den Westzonen waren die Listen nicht verbindlich; wie weit sie genutzt wurden, ist nicht geklärt. In der Britischen Zone war 1947 eine Nur für den Dienstgebrauch bestimmte „Liste unerwünschten Schrifttums“ erstellt worden. Ein Projekt zur Katalogisierung der forschungsrelevanten NS-Literatur wurde 1951 vom nordrhein-westfälischen Kultusministerium eingestellt, die 20.000 Titelkarten verschwanden für 35 Jahre im Keller der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln.
Resonanz in der rechtsextremen Szene |
Die Liste der auszusondernden Literatur wurde in den 1980er und 1990er Jahren in der rechtsextremen Szene Westdeutschlands aufgegriffen. Ihre Veröffentlichung in Nachdrucken und im Internet geschah unter Verweis auf die Reeducation der Alliierten, die auch eine allumfassende Zensur (Informationskontrolle) bedeutete. Die Liste der auszusondernden Literatur der sowjetischen Behörde wurde im rechtsextremen Sprachgebrauch zur „Zensurliste der Alliierten“. Die Menge der Titel demonstriere, so die Herausgeber, dass nie eine härtere „Zensur“ stattgefunden habe als nach dem Krieg in der SBZ/DDR. Mit der Behauptung, in der Nachkriegszeit in Deutschland habe massiv Zensur und Büchervernichtung geherrscht, sollten die Listen gewissermaßen zu Empfehlungslisten für die rechtsextreme Szene umfunktioniert werden.
Siehe auch |
- Bücherverbrennung
- Zensur in der DDR
- Zensur in der Bundesrepublik Deutschland
- Bund deutscher Schriftsteller Österreichs
- Literatur in der Zeit des Nationalsozialismus
Liste der gesperrten Autoren und Bücher, maßgeblich für Buchhandel und Büchereien in Österreich, mit Nachträgen, herausgegeben vom Bundesministerium für Unterricht, Wien 1946. OCLC 60041523.
Literatur |
Manfred Komorowski: Nationalsozialistisches Erbe im Bibliothekswesen. In: Peter Vodosek, Manfred Komorowski (Hrsg.): Bibliotheken während des Nationalsozialismus (= Wolfenbütteler Schriften zur Geschichte des Buchwesens 16). Band 2. Harrassowitz, Wiesbaden 1992, ISBN 3-447-03308-8, S. 273–295.- Ute Steigers: Die Mitwirkung der Deutschen Bücherei an der Erarbeitung der „Liste der auszusondernden Literatur“ in den Jahren 1945–1951. In: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. ZfBB. 38, 3, 1991, ISSN 0044-2380, S. 236–256.
- Claudia Wagner: Die Zentralkommission zur Bekämpfung der NS-Literatur, Literaturreinigung auf Österreichisch Wien 2005 (Diplomarbeit zur Erlangung des Magistergrades der Philosophie aus der Studienrichtung Deutsche Philologie (Lehramt) eingereicht an der Universität Wien, 2005, 113 Seiten Volltext online PDF, kostenfrei, 113 Seiten, 2,8 MB).
Weblinks |
- Originalausgabe Februar 1946
- 1946: Vorläufige Ausgabe nach dem Stand vom 1. April 1946
- 1947: Erster Nachtrag nach dem Stand vom 1. Januar 1947
- 1948: Zweiter Nachtrag nach dem Stand vom 1. September 1948
- 1953: Dritter Nachtrag nach dem Stand vom 1. April 1952
Einzelnachweise |
↑ Deutsche Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone, Liste der auszusondernden Literatur: Transkript Buchstabe M. Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948, S. 186–206 (online [abgerufen am 12. Mai 2015]).
↑ Kontrollratsbefehl Nr. 4
↑ Ursula Heukenkamp (Hrsg.): Schuld und Sühne? Kriegserlebnis und Kriegsdeutung in deutschen Medien der Nachkriegszeit (1945–1961). 2 Bände. Internationale Konferenz vom 1.–4. September 1999 in Berlin, Amsterdamer Beiträge zur neueren Germanistik, Amsterdam 2001, ISBN 90-420-1455-5, S. 528–529.
↑ Manfred Komorowski: Nationalsozialistisches Erbe im Bibliothekswesen, in: Peter Vodosek, Manfred Komorowski (Hrsg.): Bibliotheken während des Nationalsozialismus, Bd. 2. Harrassowitz, Wiesbaden 1992, S. 277