Live-Streaming








Als Live-Streaming, zu Deutsch Echtzeitübertragung, bezeichnet man ein Streaming-Media-Angebot (Video oder Audio), das in Echtzeit (englisch live) bereitgestellt wird.


Dabei wird oft mittels einer Encoder-Software das Signal digital gewandelt und kann so über einen digitalen Übertragungskanal (z. B. das Internet) übertragen werden. Dabei kommen je nach Komprimierungsgrad und Übertragungsqualität verschiedene Streaming-Codecs zum Einsatz.


Live-Streaming ist nicht gleichzusetzen mit der Übertragung von Live-Webcam-Bildern auf einer Webseite. Bei letzterer wird lediglich in einem bestimmten Abstand ein Standbild, beispielsweise einer Webcam, via FTP auf einen Webserver geladen.


Im Gegensatz zum Live-Streaming steht das On-Demand-Streaming.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Beschreibung


  • 2 Live-Streaming als Rundfunk


  • 3 Weblinks


  • 4 Siehe auch


  • 5 Einzelnachweise





Beschreibung |


Es gibt eine Vielzahl an Computerprogrammen, die das Live-Streaming ermöglichen, von Audio, Video oder beidem zusammen. Viele Softwarefirmen wie Microsoft, Adobe und Real bieten fertige Lösungen an.


Es gibt verschiedene Software- und Übertragungstechniken: Man unterscheidet zwischen Peer-to-Peer, Streaming-Servern und einer Software-Lösung durch einfache Webserver, deren Inhalte durch Streaming-Clients abgerufen werden.


Grundsätzlich wird zwischen Peer-to-Peer (P2P) und serverbasierten Techniken unterschieden, wobei letztere mittlerweile hauptsächlich eingesetzt werden.


Im Falle der P2P-Lösung wird seitens eines zentralen Servers eine Verbindung zwischen zwei Teilnehmern – hauptsächlich bei Videokonferenzen – vermittelt, die dann unabhängig vom Server die Daten austauschen. Der Vorteil dabei ist, dass der zentrale Server nicht mit den Daten belastet wird und die Video-/Audio-Streams zwischen den beiden Rechnern über deren Leitungen übertragen wird. Dabei kann der Betreiber des Servers keinen Einfluss auf die Qualität des übertragenen Streams nehmen. Diese Technik wird unter anderem von der Software Eyeball benutzt, aber auch die meisten Java-Applets die im Internet Live-Video-Streams unterstützen, benutzen diese Technik.


Im Falle der serverbasierten (Streamingserver) Lösung wird der Stream vom erzeugenden Rechner (Producer) an einen zentralen Server gesendet, der den Stream dann im Internet verteilt. Mittels dieser Technik kann bei einem technisch gut ausgestatteten Server eine gute Bild- und Tonqualität erreicht werden. Ein Stream kann an tausende Zuschauer gleichzeitig übertragen werden, zum Beispiel bei Livekonzerten. Auch Videokonferenzen sind damit relativ einfach zu gestalten.


Live-Streaming wird oft bei Fernsehübertragungen genutzt.


Video-Direktübertragung per Smartphone-Kamera wird durch die Apps Periscope und Meerkat unterstützt, beim Videoportal YouNow zusätzlich von einer Webcam.



Live-Streaming als Rundfunk |


Im Jahr 2017 wurde in Deutschland von Landesmedienanstalten verlautbart, auch Live-Streams über das Internet könnten als Rundfunk oder rundfunkähnlich eingestuft werden und bräuchten dann eine medienrechtliche Zulassung.[1]
Dies treffe zu, wenn es sich um professionelle, redaktionell aufbereitete Live-Streams handele; kleinere, als Hobby betriebene Live-Streams fallen nicht unter den Begriff des Rundfunks und bedürfen keiner entsprechenden Zulassung.[2] Für seinen Stream, den er zusammen mit Angestellten betreibt, hat Gronkh beispielsweise inzwischen eine Rundfunklizenz beantragt und erhalten.[3]



Weblinks |




  • Linkkatalog zum Thema Live-Streaming bei curlie.org (ehemals DMOZ)

  • Linkliste 'Rundfunklizenz' auf www.gameswirtschaft.de



Siehe auch |



  • Let’s Play

  • Twitch

  • E-Sport



Einzelnachweise |




  1. zeit.de 23. Juni 2017: Post von der Anstalt


  2. Siehe dazu die Übersicht und Einordnung bei Hannes Berger: Livestreams im Internet als Rundfunk?, in Zeitschrift für Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht (ZLVR), 2/2017, S. 57ff.


  3. Ist kein Geschäftsführer von PlayMassive GmbH mehr. - Twitch Clip Stream. 12. Januar 2018, abgerufen am 12. Januar 2018. 









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